Krankengeld Rechner

Krankengeld Rechner 2026 - Netto-Auszahlung nach 6 Wochen

Wie viel Geld bekomme ich, wenn ich länger als 6 Wochen krankgeschrieben bin? Dieser Rechner schätzt Ihr Krankengeld pro Tag und pro Monat – inklusive Abzügen (RV/AV/PV) und optionalen Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld).

Ihre Gehaltsdaten

z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld. In der Praxis werden Einmalzahlungen über das Jahr verteilt berücksichtigt (hier vereinfacht auf 360 Tage).

Entlastung ab dem 2. Kind (bis zum 5.).

Krankengeld Auszahlung (Netto)

0,00 €

monatlich (30 Tage)
0,00 €Differenz zum Netto (normal)

Detaillierte Berechnung

Limit 1: 70% Brutto

0,00 €

Limit 2: 90% Netto

0,00 €

Krankengeld Brutto (Monat)0,00 €
Sozialabgaben (RV/AV/PV: 10,60 %)- 0,00 €
Auszahlung Netto0,00 €
Täglicher Satz (Brutto): 0,00 €Täglicher Satz (Netto): 0,00 €
Max. Brutto-Tagessatz (2026, GKV-Richtwert): 128,63 € (vor Abzügen)
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Wie wird Krankengeld berechnet?

Krankengeld wird als Tagesbetrag berechnet. Ausgangspunkt ist das regelmäßige Arbeitsentgelt (vereinfacht: Monatsbrutto / 30). Das Brutto-Krankengeld beträgt 70% dieser Basis, ist aber auf 90% des Nettoentgelts begrenzt. Anschließend werden Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen – die Krankenversicherung ist während des Krankengeldbezugs in der Regel beitragsfrei.

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Abzüge beim Krankengeld

Vom Brutto-Krankengeld werden Beiträge zur Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil 9,3%), Arbeitslosenversicherung (1,3%) und Pflegeversicherung (abhängig von Kindern/Alter) abgezogen. Bei mehreren Kindern gibt es in der Pflegeversicherung Entlastungen ab dem 2. Kind (bis zum 5.).

Begriffe

Krankengeld

Lohnersatzleistung der Krankenkasse, die nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt.

Maximaldauer

Krankengeld wird für dieselbe Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt.

Haftungsausschluss: Alle Berechnungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Programmierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse.

Krankengeld Rechner 2026: Wie hoch ist mein Geld nach 6 Wochen?

Kostenloser Krankengeldrechner 2026: Schätzen Sie Ihr Krankengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung (nach 6 Wochen) – inkl. Abzügen (RV/AV/PV), optionalen Einmalzahlungen und PV-Regeln für Eltern.

Kurzantwort (TL;DR): So funktioniert Krankengeld in Deutschland

Für Arbeitnehmer beginnt Krankengeld typischerweise nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Höhe wird als Tagesbetrag berechnet: 70% vom Brutto, aber max. 90% vom Netto. Danach werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

  • Wichtigster Praxis-Tipp: AU muss lückenlos sein – sonst kann die Zahlung unterbrochen werden.
  • Maximalwert 2026: ca. 128,63 € brutto pro Kalendertag (vor Abzügen).
  • Steuern: meist steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt möglich.

Wann bekomme ich Krankengeld?

Wenn Sie als Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet in der Regel die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dann zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – vorausgesetzt, es liegt eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor.

Schritt-für-Schritt: Von der AU bis zur Auszahlung

  1. Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen: Ärztin/Arzt stellt die AU fest (häufig als eAU). Achten Sie auf die korrekten Daten und den Beginn der AU.
  2. Arbeitgeber informieren: Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich; der Arbeitgeber zahlt meist bis zu 6 Wochen weiter (Entgeltfortzahlung).
  3. AU lückenlos fortführen: Bei längerer Erkrankung muss die Folgebescheinigung ohne Unterbrechung erfolgen – sonst drohen Zahlungslücken.
  4. Krankenkasse prüft Anspruch & berechnet Regelentgelt: Grundlage ist Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt (inkl. typischer Entgeltbestandteile). Einmalzahlungen können die Basis beeinflussen.
  5. Auszahlung & Abzüge: Krankengeld wird pro Kalendertag gezahlt. Abgezogen werden RV/AV/PV; die KV ist währenddessen in der Regel beitragsfrei.

Checkliste: Was Sie bereithalten sollten

  • AU / eAU: lückenloser Zeitraum, ggf. Nachweise bei Sonderfällen.
  • Letzte Abrechnungen: Lohn-/Gehaltsabrechnungen (für Entgeltbestandteile, z. B. Zuschläge).
  • Einmalzahlungen: z. B. Weihnachts-/Urlaubsgeld (letzte 12 Monate).
  • Familienstatus (PV): Kinder unter 25 relevant für PV-Entlastung; kinderlos ab 23 kann Zuschlag auslösen.
  • Steuer: Krankengeld-Bescheinigung der Krankenkasse (für die Steuererklärung/Progressionsvorbehalt).

Typische Fehler (und wie Sie sie vermeiden)

  • Lücke in der AU: häufigster Grund für Unterbrechungen. Folgebescheinigung rechtzeitig holen.
  • Brutto/Netto verwechselt: die 70%-Regel bezieht sich auf Brutto, die 90%-Kappung auf Netto.
  • Einmalzahlungen ignoriert: kann die Berechnungsbasis verändern (je nach Abrechnung der Kasse).
  • PV-Status nicht bedacht: Zuschlag/Entlastung wirkt direkt auf die Netto-Auszahlung.
  • Monats-/Tagesannahmen: Rechner nutzen Näherungen (30 Tage). Die Krankenkasse rechnet kalendertäglich.

Muss ich Krankengeld versteuern?

Das Krankengeld selbst ist in der Regel steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen (mögliche Nachzahlung). Für eine verlässliche Einschätzung empfiehlt sich die Steuerberechnung mit den tatsächlichen Jahreswerten.

Was ist bei Abzügen (RV/AV/PV) wichtig?

Vom Brutto-Krankengeld werden Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Gerade die Pflegeversicherung kann sich unterscheiden: Bei Kinderlosen (ab 23 Jahren) gilt ein Zuschlag, Eltern mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind entlastet. Diese Unterschiede sind einer der häufigsten Gründe, warum Krankengeld „netto“ spürbar variiert.

Beispielrechnung (2026, typische Größenordnung)

Beispiel mit 3.500 € Brutto und 2.300 € Netto (keine Einmalzahlungen, kinderlos & 23+):

  • 70% Brutto (gedeckelt): 81,67 € pro Tag
  • 90% Netto: 69,00 € pro Tag
  • Brutto-Krankengeld (min): 69,00 € pro Tag
  • Netto (nach Abzügen): 60,10 € pro Tag / 1.802,97 € pro Monat

Hinweis: Die tatsächliche Berechnung kann je nach Krankenkasse, Entgeltbestandteilen und individuellen Umständen abweichen. Dieser Rechner ist eine Schätzung.

Stand 2026: Welche Werte nutzt dieser Rechner?

Dieser Rechner nutzt für 2026 einen praxisnahen Richtwert für die Kappung der täglichen Brutto-Basis (aus der Beitragsbemessungsgrenze) und leitet daraus den maximalen Brutto-Tagessatz ab.

  • Tägliche BBG-Basis (2026, Schätzung): 183,75 € pro Tag
  • Max. Brutto-Krankengeld (2026): 128,63 € pro Tag (vor Abzügen)

Wenn sich Werte oder Beitragssätze ändern, kann sich auch das Ergebnis ändern. Für verbindliche Beträge ist die Berechnung der Krankenkasse maßgeblich.

Stand & Quellen (für 2026)

Weiterführende Rechner & Infos (interne Links)

Häufige Fragen

Q:Wie hoch ist das Krankengeld 2026?

Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70% Ihres regelmäßigen Bruttoentgelts, aber höchstens 90% Ihres Nettoeinkommens. Von diesem Brutto-Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Q:Wie hoch ist das Krankengeld maximal (2026)?

Das Brutto-Krankengeld ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. 2026 liegt der maximale Brutto-Tagessatz bei rund 128,63 € pro Kalendertag (vor Abzügen).

Q:Wie wird Krankengeld berechnet (Formel)?

Vereinfacht: Krankengeld (brutto/Tag) = min(70% × regelmäßiges Bruttoentgelt/Tag, 90% × Nettoentgelt/Tag). Danach werden RV-, AV- und PV-Beiträge abgezogen. Viele Rechner nutzen zur Umrechnung eine 30-Tage-Monatsannahme (Schätzung).

Q:Muss ich Krankengeld versteuern?

Krankengeld ist in der Regel steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es kann dadurch Ihren Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen. In der Steuererklärung wird es deshalb meist angegeben.

Q:Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Für dieselbe Krankheit wird Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Die ersten sechs Wochen übernimmt bei Arbeitnehmern in der Regel der Arbeitgeber als Entgeltfortzahlung.

Q:Wer zahlt das Krankengeld?

Nach Ende der Entgeltfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld. Private Krankenversicherungen haben eigene Tarifregelungen; dieser Rechner richtet sich an typische GKV-Fälle.

Q:Welche Abzüge werden vom Krankengeld vorgenommen?

Vom Brutto-Krankengeld werden Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Die Krankenversicherung ist während des Krankengeldbezugs in der Regel beitragsfrei.

Q:Wie wirken sich Kinder auf die Pflegeversicherung beim Krankengeld aus?

Die Pflegeversicherung kann sich spürbar auswirken: Kinderlose (ab 23 Jahren) zahlen einen Zuschlag. Eltern mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind (bis zum 5.) entlastet. Dadurch kann das Krankengeld netto höher ausfallen.

Q:Wird Krankengeld für Wochenenden gezahlt?

Krankengeld wird grundsätzlich pro Kalendertag gezahlt, also inklusive Wochenenden und Feiertagen – solange der Anspruch besteht und die AU lückenlos ist.

Q:Was passiert, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) unterbrochen ist?

Eine Lücke in der AU kann dazu führen, dass Krankengeld nicht durchgehend gezahlt wird. Achten Sie deshalb auf eine nahtlose Folgebescheinigung und rechtzeitige Meldung an die Krankenkasse.

Q:Zählen Überstunden und Zuschläge mit?

Das hängt davon ab, ob sie regelmäßig gezahlt wurden und zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören. Einmalige/seltene Zahlungen werden oft anders behandelt. Im Zweifel gilt die Abrechnung der Krankenkasse.

Q:Werden Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) berücksichtigt?

Einmalzahlungen können die Berechnungsbasis erhöhen, werden aber über das Jahr verteilt berücksichtigt. In diesem Rechner werden Einmalzahlungen vereinfacht auf eine 360-Tage-Basis umgelegt.