Krankengeld Rechner 2026: Wie hoch ist mein Geld nach 6 Wochen?
Kostenloser Krankengeldrechner 2026: Schätzen Sie Ihr Krankengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung (nach 6 Wochen) – inkl. Abzügen (RV/AV/PV), optionalen Einmalzahlungen und PV-Regeln für Eltern.
Kurzantwort (TL;DR): So funktioniert Krankengeld in Deutschland
Für Arbeitnehmer beginnt Krankengeld typischerweise nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Höhe wird als Tagesbetrag berechnet: 70% vom Brutto, aber max. 90% vom Netto. Danach werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
- Wichtigster Praxis-Tipp: AU muss lückenlos sein – sonst kann die Zahlung unterbrochen werden.
- Maximalwert 2026: ca. 128,63 € brutto pro Kalendertag (vor Abzügen).
- Steuern: meist steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt möglich.
Wann bekomme ich Krankengeld?
Wenn Sie als Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet in der Regel die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dann zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – vorausgesetzt, es liegt eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor.
Schritt-für-Schritt: Von der AU bis zur Auszahlung
- Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen: Ärztin/Arzt stellt die AU fest (häufig als eAU). Achten Sie auf die korrekten Daten und den Beginn der AU.
- Arbeitgeber informieren: Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich; der Arbeitgeber zahlt meist bis zu 6 Wochen weiter (Entgeltfortzahlung).
- AU lückenlos fortführen: Bei längerer Erkrankung muss die Folgebescheinigung ohne Unterbrechung erfolgen – sonst drohen Zahlungslücken.
- Krankenkasse prüft Anspruch & berechnet Regelentgelt: Grundlage ist Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt (inkl. typischer Entgeltbestandteile). Einmalzahlungen können die Basis beeinflussen.
- Auszahlung & Abzüge: Krankengeld wird pro Kalendertag gezahlt. Abgezogen werden RV/AV/PV; die KV ist währenddessen in der Regel beitragsfrei.
Checkliste: Was Sie bereithalten sollten
- AU / eAU: lückenloser Zeitraum, ggf. Nachweise bei Sonderfällen.
- Letzte Abrechnungen: Lohn-/Gehaltsabrechnungen (für Entgeltbestandteile, z. B. Zuschläge).
- Einmalzahlungen: z. B. Weihnachts-/Urlaubsgeld (letzte 12 Monate).
- Familienstatus (PV): Kinder unter 25 relevant für PV-Entlastung; kinderlos ab 23 kann Zuschlag auslösen.
- Steuer: Krankengeld-Bescheinigung der Krankenkasse (für die Steuererklärung/Progressionsvorbehalt).
Typische Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
- Lücke in der AU: häufigster Grund für Unterbrechungen. Folgebescheinigung rechtzeitig holen.
- Brutto/Netto verwechselt: die 70%-Regel bezieht sich auf Brutto, die 90%-Kappung auf Netto.
- Einmalzahlungen ignoriert: kann die Berechnungsbasis verändern (je nach Abrechnung der Kasse).
- PV-Status nicht bedacht: Zuschlag/Entlastung wirkt direkt auf die Netto-Auszahlung.
- Monats-/Tagesannahmen: Rechner nutzen Näherungen (30 Tage). Die Krankenkasse rechnet kalendertäglich.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Das Krankengeld selbst ist in der Regel steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen (mögliche Nachzahlung). Für eine verlässliche Einschätzung empfiehlt sich die Steuerberechnung mit den tatsächlichen Jahreswerten.
Was ist bei Abzügen (RV/AV/PV) wichtig?
Vom Brutto-Krankengeld werden Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Gerade die Pflegeversicherung kann sich unterscheiden: Bei Kinderlosen (ab 23 Jahren) gilt ein Zuschlag, Eltern mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind entlastet. Diese Unterschiede sind einer der häufigsten Gründe, warum Krankengeld „netto“ spürbar variiert.
Beispielrechnung (2026, typische Größenordnung)
Beispiel mit 3.500 € Brutto und 2.300 € Netto (keine Einmalzahlungen, kinderlos & 23+):
- 70% Brutto (gedeckelt): 81,67 € pro Tag
- 90% Netto: 69,00 € pro Tag
- Brutto-Krankengeld (min): 69,00 € pro Tag
- Netto (nach Abzügen): 60,10 € pro Tag / 1.802,97 € pro Monat
Hinweis: Die tatsächliche Berechnung kann je nach Krankenkasse, Entgeltbestandteilen und individuellen Umständen abweichen. Dieser Rechner ist eine Schätzung.
Stand 2026: Welche Werte nutzt dieser Rechner?
Dieser Rechner nutzt für 2026 einen praxisnahen Richtwert für die Kappung der täglichen Brutto-Basis (aus der Beitragsbemessungsgrenze) und leitet daraus den maximalen Brutto-Tagessatz ab.
- Tägliche BBG-Basis (2026, Schätzung): 183,75 € pro Tag
- Max. Brutto-Krankengeld (2026): 128,63 € pro Tag (vor Abzügen)
Wenn sich Werte oder Beitragssätze ändern, kann sich auch das Ergebnis ändern. Für verbindliche Beträge ist die Berechnung der Krankenkasse maßgeblich.
Stand & Quellen (für 2026)
- Gesetzliche Grundlage (Berechnungslogik): § 47 SGB V (Krankengeld)
- Richtwerte & Praxisinfos (u. a. Höchstwerte): AOK – Krankengeld