Minijob Rechner 2026 - Kosten & Netto berechnen
Berechnen Sie Auszahlungsbetrag (Netto‑Schätzung) und Arbeitgeberkosten für Minijobs in Deutschland. Aktuelle Grenze 2026: 556 €.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem maximalen monatlichen Verdienst von 556 € (Stand 2026). Für Arbeitnehmer gilt häufig: keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung; die Rentenversicherung ist grundsätzlich Pflicht, eine Befreiung ist möglich. Steuerlich wird der Minijob in der Praxis oft pauschal vom Arbeitgeber versteuert (2%); alternativ kann er individuell abgerechnet werden.
Kosten für Arbeitgeber
- Gewerbliche Arbeitgeber: Zahlen pauschale Beiträge (u. a. 13% KV, 15% RV) plus Umlagen (U1/U2/Insolvenz) und ggf. Pauschsteuer (2%). Die Umlagen variieren – passen Sie sie im Rechner an.
- Privathaushalte: Profitieren von reduzierten Pauschalbeiträgen (z. B. 5% KV, 5% RV). Zusätzlich fallen Umlagen und Unfallversicherung an. In vielen Fällen sind Kosten steuerlich begünstigt (haushaltsnahe Dienstleistungen).
Beispiele (2026): Netto-Schätzung & Arbeitgeberkosten
Die folgenden Beispiele zeigen typische Größenordnungen für die Minijob‑Grenze von 556 €. Hinweis: Umlagen (U1) und Unfallversicherung können abweichen – deshalb sind sie im Rechner anpassbar.
Beispiel 1: Gewerblich (Firma), RV‑pflichtig
- Brutto: 556,00 €
- Arbeitnehmer‑RV (3,6%): − 20,02 €
- Auszahlungsbetrag (Schätzung): 535,98 €
Beispiel 2: Privathaushalt (Haushaltshilfe), RV‑pflichtig
- Brutto: 556,00 €
- Arbeitnehmer‑RV (13,6%): − 75,62 €
- Auszahlungsbetrag (Schätzung): 480,38 €
- U1 ist je nach Krankenkasse unterschiedlich – tragen Sie Ihren Satz ein, wenn Sie ihn kennen.
- Unfallversicherung ist abhängig von der Berufsgenossenschaft (oder bei Privathaushalt vom Verfahren) – wenn Sie einen Monatswert haben, tragen Sie ihn als € ein.
- Pauschsteuer ist häufig 2%, aber nicht zwingend (bei individueller Besteuerung nach ELStAM kann es anders aussehen).
Minijob-Grenze 2026: Woher kommen 556 €?
Die Verdienstgrenze wird aus dem gesetzlichen Mindestlohn abgeleitet (10 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt). Mit Mindestlohn 12,82 € ergibt das ca. 556 € monatlich (Details zum Mindestlohn z. B. beim BMAS). Praktisch hilft die Faustformel: Max. Stunden ≈ 556 € / Stundenlohn.
Mini‑Guide 2026: Welche Einstellungen sind „typisch“?
Google‑Kurzantwort: In vielen Fällen ist ein Minijob pauschal versteuert (2%) und der Auszahlungsbetrag unterscheidet sich vom Brutto hauptsächlich durch den RV‑Eigenanteil (sofern keine Befreiung).
- Pauschsteuer (2%): häufige Praxis – die Steuer wird vom Arbeitgeber getragen; der Arbeitnehmer merkt sie typischerweise nicht im Netto.
- Individuelle Besteuerung (ELStAM): möglich, aber dann können Lohnsteuer/Soli/KiSt beim Arbeitnehmer anfallen (abhängig von Steuermerkmalen).
- RV‑Befreiung: senkt den Abzug (mehr Auszahlung), reduziert aber spätere Rentenansprüche – Entscheidung ist individuell.
Tipp: Wenn Sie eine individuelle Besteuerung simulieren möchten, nutzen Sie zusätzlich den Brutto‑Netto Rechner.
Checkliste für Arbeitgeber (2026): Damit Ihre Kosten-Schätzung passt
- Beschäftigungsart korrekt wählen: gewerblich vs. Privathaushalt (unterschiedliche Pauschalbeiträge).
- U1‑Satz prüfen: je Krankenkasse unterschiedlich – wenn bekannt, im Rechner eintragen.
- Unfallversicherung berücksichtigen: kann je nach Träger/Branche relevant sein; als Monatswert eintragen, falls vorhanden.
- Pauschsteuer klären: wird pauschal (2%) abgeführt oder individuell nach ELStAM?
- Grenze beachten: dauerhaft über 556 € → häufig Übergangsbereich (Midijob) mit anderer Beitragslogik.
Typische Szenarien (2026): So nutzen Sie den Rechner richtig
Diese Beispiele sind absichtlich praxisnah formuliert (wie echte Suchanfragen). Ziel: schnell verstehen, welche Einstellungen im Rechner sinnvoll sind – und wo zusätzliche Faktoren außerhalb des Rechners relevant werden.
Student / Schüler
Häufig zählt vor allem: Auszahlungsbetrag und Einhaltung der 556‑€‑Grenze. Prüfen Sie besonders RV‑Pflicht vs. Befreiung (mehr Auszahlung vs. Rentenanspruch).
Rentner
Achten Sie neben dem Verdienst auch auf Ihre individuelle Situation (z. B. Krankenversicherung). Der Rechner zeigt die typischen Minijob‑Abgaben, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Minijob als Nebenjob
Neben einem Hauptjob gelten Zusatzregeln (Zusammenrechnung, Beiträge, Steuer). Nutzen Sie den Rechner für eine Kostenschätzung – und prüfen Sie die Einordnung bei der Minijob‑Zentrale.
Wenn Sie eine individuelle Besteuerung (ELStAM) vermuten, ergänzen Sie die Einschätzung mit dem Brutto‑Netto Rechner.
Typische Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
- „Minijob ist immer steuerfrei“: oft pauschal versteuert (2%), aber nicht zwingend. Bei ELStAM‑Abrechnung kann beim Arbeitnehmer Lohnsteuer anfallen.
- Umlagen als Fixwert annehmen: U1 ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Für realistische Arbeitgeberkosten tragen Sie den richtigen Satz ein.
- Unfallversicherung vergessen: je nach Träger/Branche kann sie relevant sein – wenn Sie einen Monatswert haben, ergänzen Sie ihn.
- Grenze falsch interpretieren: entscheidend ist der Verdienst. Bei schwankenden Monaten können Sonderregeln greifen – dauerhaft über 556 € ist meist kein Minijob mehr.
- Mehrere Jobs nicht zusammendenken: mehrere Minijobs oder Minijob + Hauptjob können anders behandelt werden. Im Zweifel: Minijob‑Zentrale prüfen.
Stand & Hinweise zur Genauigkeit
Dieser Rechner liefert eine transparente Schätzung für 2026. Abweichungen sind möglich, z. B. durch den konkreten U1‑Satz Ihrer Krankenkasse, die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), individuelle Besteuerung nach ELStAM sowie Rundungsregeln. Für verbindliche Werte sind die Informationen der Minijob‑Zentrale und die Lohnabrechnung maßgeblich.
Weitere hilfreiche Rechner
- Brutto‑Netto Rechner 2026 – wenn Sie ein normales Arbeitsverhältnis oder eine individuelle Besteuerung vergleichen möchten.
- Stundenlohn‑Rechner – Stundenlohn, Monatsverdienst und Arbeitszeit schnell umrechnen.
- Teilzeit‑Rechner – Gehalt und Arbeitszeit bei Teilzeit im Überblick.