Prozesskostenrechner

Prozesskostenrechner 2026 - Prozessrisiko ermitteln

Was kostet ein Zivilprozess? Berechnen Sie Gerichtskosten (GKG) und Anwaltskosten (RVG) als transparente Kostenaufstellung – Stand 2026.

Verfahrensdaten

Der Geldbetrag, um den gestritten wird.

Vereinfachung: 1. Instanz (3,0 Gerichtsgebühren), 2. Instanz (4,0 Gerichtsgebühren).

Für Kläger/innen fällt in der Praxis häufig ein Gerichtskostenvorschuss an.

Gesamtes Prozessrisiko (Bei Niederlage)

2.668,38 €

Gesetzliche Gebühren (RVG/GKG, Stand 2026). Exklusive z.B. Sachverständige, Zeugen, Reisekosten, Vollstreckung.

🏆 Szenario: Gewinn

Typischer Vorschuss*1.589,94 €
Endbelastung (regelmäßig)0,00 €
HinweisErstattung*

*Bei Obsiegen werden die gesetzlichen Kosten im Regelfall von der Gegenseite erstattet. In der Praxis zahlen Sie zunächst Ihren Anwalt; Kläger/innen häufig zusätzlich den Gerichtskostenvorschuss.

⚖️ Szenario: Niederlage

Gerichtskosten511,50 €
Eigener Anwalt1.078,44 €
Gegnerischer Anwalt1.078,44 €
Gesamtkosten2.668,38 €
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Wie funktioniert es?

Geben Sie den Streitwert ein und wählen Sie Instanz, Rolle (Kläger/Beklagter) sowie ob ein Vergleich geplant ist. Der Rechner ermittelt die gesetzlichen Gebühren für Anwälte und Gericht (RVG/GKG) und zeigt eine transparente Kostenaufstellung für typische Szenarien.

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Methodik

Berechnung auf Basis der offiziellen Gebührentabellen: RVG Anlage 2 (zu § 13) und GKG Anlage 2 (zu § 34), Stand 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 109). Anwaltsgebühren vereinfacht als gesetzliche Standardgebühren (1./2. Instanz) plus Auslagenpauschale; optional inkl. 19% USt.

Begriffsdefinitionen

Streitwert

Der wirtschaftliche Wert des Anspruchs (z.B. die Höhe der geforderten Geldsumme). Er ist die Basis für alle Gebühren.

Prozessrisiko

Die Summe aller Kosten, die Sie tragen müssen, wenn Sie den Prozess vollständig verlieren (eigene Kosten + Kosten der Gegenseite).

Haftungsausschluss: Alle Berechnungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Programmierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse.

Prozesskostenrechner - Was kostet eine Klage?

Ermitteln Sie Ihr Kostenrisiko im Zivilprozess: Gerichtskosten (GKG) und Anwaltskosten (RVG) – verständlich erklärt, mit Beispielen und FAQ (Stand 2026).

Redaktion, E‑E‑A‑T & Aktualität

Wir erstellen diesen Rechner nach dem Prinzip E‑E‑A‑T (Experience, Expertise, Authoritativeness, Trust). Ziel ist, dass Sie Ergebnisse nachvollziehen und korrekt einordnen können.

  • Autor / Redaktion: VerCalc Redaktion (juristisch orientierte Rechen- und Content-Redaktion).
  • Fachliche Grundlage: amtliche Gebührentabellen nach RVG und GKG (siehe Quellen unten).
  • Letzte Aktualisierung: 23.12.2026 (Datenstand: BGBl. 2026 I Nr. 109).
  • Transparenz: wir zeigen Annahmen (Gebührenfaktoren, USt, Vergleich) offen an.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. In Einzelfällen (z.B. mehrere Parteien, Nebenintervention, besondere Gebühren, Honorarvereinbarung, Reisekosten) können die tatsächlichen Kosten abweichen.

Wer zahlt die Prozesskosten?

Im Zivilprozess gilt meist: Der Verlierer zahlt alles (auch die Anwaltskosten des Gewinners). Bei einem Vergleich oder Teilerfolg werden die Kosten quotenmäßig geteilt.

So nutzen Sie die Ergebnisse (Experience)

Nutzen Sie das Ergebnis als Risiko‑Korridor: „Bei kompletter Niederlage“ ist der Worst‑Case der gesetzlichen Grundkosten. In der Praxis zahlen Kläger/innen oft zuerst den Gerichtskostenvorschuss und die eigene Anwältin/den eigenen Anwalt – Erstattung erfolgt (falls) später.

  • Wenn Sie Unternehmer sind: prüfen Sie, ob Umsatzsteuer relevant ist (Schalter „USt einrechnen“).
  • Wenn ein Vergleich realistisch ist: aktivieren Sie „Vergleich / Einigung“, weil sich Gerichtsgebühren häufig reduzieren.
  • Wenn der Streitwert unklar ist: rechnen Sie mehrere Szenarien (z.B. 5.000 / 10.000 / 20.000 €), um Sensitivität zu sehen.

Welche Kosten sind enthalten – und welche nicht?

Dieser Rechner berücksichtigt die gesetzlichen Gebühren nach RVG (Anwälte) und GKG (Gericht) auf Basis des Streitwerts. Enthalten sind (vereinfacht) die üblichen Standardgebühren pro Instanz sowie die Auslagenpauschale; optional inkl. Umsatzsteuer.

Nicht enthalten sind z.B. Sachverständigenkosten, Zeugenentschädigungen, Übersetzungen, Reisekosten, Vollstreckungskosten oder Honorare außerhalb der gesetzlichen Gebühren (Honorarvereinbarung).

Was deckt die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzlichen Gebühren (Gericht und Anwälte) abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern Deckungszusage erteilt wurde.

Quellen (Stand 2026)

Weitere hilfreiche Rechner

Wenn es um Pfändungsfreigrenzen geht: Pfändungsrechner.

Häufig gestellte Fragen

Q:Wer zahlt die Prozesskosten?

Im Zivilprozess gilt meist: Der Verlierer zahlt alles (auch die Anwaltskosten des Gewinners). Bei einem Vergleich oder Teilerfolg werden die Kosten quotenmäßig geteilt. Bei Klageabweisung trägt der Kläger die Kosten.

Q:Was deckt die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzlichen Gebühren (Gericht und Anwälte) abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung (meist 150-300€), sofern Deckungszusage erteilt wurde. Wichtig: Vor Klageeinreichung Deckungszusage einholen.

Q:Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und sind im GKG geregelt. Beispiel (1. Instanz, Urteil): Streitwert 5.000€ → 1,0 Gebühr 170,50€ → typischerweise 3,0 Gebühren = 511,50€ (zzgl. Auslagen möglich).

Q:Wie hoch sind die Anwaltskosten?

Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert (RVG Anlage 2). Beispiel (1. Instanz, ohne Vergleich): Streitwert 5.000€ → 1,0 Gebühr 354,50€; typische Gebühren 2,5× + Auslagenpauschale, optional inkl. 19% USt.

Q:Was ist der Streitwert?

Der Streitwert ist der Geldbetrag, um den gestritten wird. Er bestimmt die Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren. Bei unklarem Streitwert schätzt das Gericht den Wert.

Q:Kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?

Ja, bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht übernimmt dann die Kosten, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Sie müssen Ihre finanzielle Situation offenlegen.

Q:Was kostet ein Vergleich?

Ein Vergleich ist häufig günstiger als ein Urteil, weil sich Gerichtsgebühren reduzieren. Gleichzeitig fällt meist eine Einigungsgebühr beim Anwalt an. In der Praxis vereinbaren die Parteien oft eine Kostenquote (z.B. hälftig), die von den Standardregeln abweichen kann.