Prozesskostenrechner - Was kostet eine Klage?
Ermitteln Sie Ihr Kostenrisiko im Zivilprozess: Gerichtskosten (GKG) und Anwaltskosten (RVG) – verständlich erklärt, mit Beispielen und FAQ (Stand 2026).
Redaktion, E‑E‑A‑T & Aktualität
Wir erstellen diesen Rechner nach dem Prinzip E‑E‑A‑T (Experience, Expertise, Authoritativeness, Trust). Ziel ist, dass Sie Ergebnisse nachvollziehen und korrekt einordnen können.
- Autor / Redaktion: VerCalc Redaktion (juristisch orientierte Rechen- und Content-Redaktion).
- Fachliche Grundlage: amtliche Gebührentabellen nach RVG und GKG (siehe Quellen unten).
- Letzte Aktualisierung: 23.12.2026 (Datenstand: BGBl. 2026 I Nr. 109).
- Transparenz: wir zeigen Annahmen (Gebührenfaktoren, USt, Vergleich) offen an.
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. In Einzelfällen (z.B. mehrere Parteien, Nebenintervention, besondere Gebühren, Honorarvereinbarung, Reisekosten) können die tatsächlichen Kosten abweichen.
Wer zahlt die Prozesskosten?
Im Zivilprozess gilt meist: Der Verlierer zahlt alles (auch die Anwaltskosten des Gewinners). Bei einem Vergleich oder Teilerfolg werden die Kosten quotenmäßig geteilt.
So nutzen Sie die Ergebnisse (Experience)
Nutzen Sie das Ergebnis als Risiko‑Korridor: „Bei kompletter Niederlage“ ist der Worst‑Case der gesetzlichen Grundkosten. In der Praxis zahlen Kläger/innen oft zuerst den Gerichtskostenvorschuss und die eigene Anwältin/den eigenen Anwalt – Erstattung erfolgt (falls) später.
- Wenn Sie Unternehmer sind: prüfen Sie, ob Umsatzsteuer relevant ist (Schalter „USt einrechnen“).
- Wenn ein Vergleich realistisch ist: aktivieren Sie „Vergleich / Einigung“, weil sich Gerichtsgebühren häufig reduzieren.
- Wenn der Streitwert unklar ist: rechnen Sie mehrere Szenarien (z.B. 5.000 / 10.000 / 20.000 €), um Sensitivität zu sehen.
Welche Kosten sind enthalten – und welche nicht?
Dieser Rechner berücksichtigt die gesetzlichen Gebühren nach RVG (Anwälte) und GKG (Gericht) auf Basis des Streitwerts. Enthalten sind (vereinfacht) die üblichen Standardgebühren pro Instanz sowie die Auslagenpauschale; optional inkl. Umsatzsteuer.
Nicht enthalten sind z.B. Sachverständigenkosten, Zeugenentschädigungen, Übersetzungen, Reisekosten, Vollstreckungskosten oder Honorare außerhalb der gesetzlichen Gebühren (Honorarvereinbarung).
Was deckt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzlichen Gebühren (Gericht und Anwälte) abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern Deckungszusage erteilt wurde.
Quellen (Stand 2026)
- RVG Anlage 2 (zu § 13): amtliche Gebührentabelle
- GKG Anlage 2 (zu § 34): amtliche Gebührentabelle
- Umsatzsteuer (USt): aktuell 19% (Option im Rechner). Bei Vorsteuerabzug kann die wirtschaftliche Belastung abweichen.
Weitere hilfreiche Rechner
Wenn es um Pfändungsfreigrenzen geht: Pfändungsrechner.