Erbschaftsteuer Rechner

Erbschaftsteuer Rechner 2026 - Freibeträge & Klassen

Berechnen Sie die voraussichtliche Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Unser Rechner berücksichtigt automatisch die Steuerklasse und die persönlichen Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad.

Daten zur Erbschaft

Wie stehen Sie zum Erblasser / Schenker?

Geschätzte Erbschaftsteuer

0,00 €

Steuerfrei, da unter Freibetrag!

Effektiver Steuersatz0% (Steuerklasse I)

Berechnung

Vermögenswert500.000,00 €
./. Freibetrag- 0,00 €
Steuerpflichtiger ErwerbBasis für Steuersatz
0,00 €

Hinweis: Diese Berechnung dient einer ersten Einschätzung. Bei Immobilien gelten oft gesonderte Bewertungsverfahren (Verkehrswert). Selbstgenutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden.

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Wie funktioniert es?

Wählen Sie Ihren Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Der Rechner ermittelt automatisch Ihre Steuerklasse und den persönlichen Freibetrag. Überschreitet das Erbe den Freibetrag, wird der Restbetrag mit dem entsprechenden Steuersatz versteuert.

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Metodologie

Berechnung gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) Stand 2026. Anwendung der Steuertabellen nach § 19 ErbStG.

Begriffsdefinitionen

Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Je näher verwandt (z.B. Ehepartner, Kinder), desto günstiger (Klasse I). Entfernte Verwandte fallen in Klasse II oder III mit höheren Steuersätzen.

Freibetrag

Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag. Bis zu dieser Grenze fällt keine Steuer an. Erneuerbar alle 10 Jahre bei Schenkungen.

Steuersatz

Der Steuersatz steigt mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs (progressiver Tarif) und ist abhängig von der Steuerklasse.

Haftungsausschluss: Alle Berechnungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Programmierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse.

Erbschaftsteuer Rechner 2026 - Kostenlos berechnen

Berechnen Sie Ihre Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Aktuelle Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze für 2026.

Wie hoch sind die Freibeträge 2026?

  • Ehegatten: 500.000 € (plus Versorgungsfreibetrag bei Erbschaft).
  • Kinder: 400.000 € pro Kind und Elternteil.
  • Enkel: 200.000 €.
  • Sonstige (Freunde, Geschwister): 20.000 €.

Gilt der Rechner auch für Schenkungen?

Ja, für die Schenkungsteuer gelten grundsätzlich die gleichen Freibeträge und Steuersätze wie für die Erbschaftsteuer. Vorteil bei Schenkungen: Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Q:Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer 2026?

Ehegatten: 500.000 €, Kinder: 400.000 € pro Kind und Elternteil, Enkel: 200.000 €, Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 €, alle anderen: 20.000 €. Bei Erbschaften gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag für Ehegatten.

Q:Gilt der Rechner auch für Schenkungen?

Ja, für Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge und Steuersätze. Der Vorteil: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden, was eine schrittweise Übertragung von Vermögen steuerfrei ermöglicht.

Q:Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse und Höhe des Erwerbs. Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder): 7-30%, Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 15-43%, Steuerklasse III (alle anderen): 30-50%.

Q:Muss ich selbstständig eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?

Ja, Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls eine Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Bei Schenkungen beträgt die Frist ebenfalls 3 Monate nach der Schenkung.

Q:Gibt es Steuerfreibeträge für selbstgenutztes Wohneigentum?

Ja, für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 200.000 € für Ehegatten und Kinder, wenn das Haus mindestens 10 Jahre selbst genutzt wird. Dies gilt nur bei Erbschaften, nicht bei Schenkungen.

Q:Kann ich die Erbschaftsteuer vermeiden?

Vollständig vermeiden lässt sie sich meist nicht, aber durch geschickte Planung (Schenkungen alle 10 Jahre, Nutzung von Freibeträgen, selbstgenutztes Wohneigentum) kann die Steuerlast erheblich reduziert werden.

Q:Was passiert, wenn ich den Freibetrag überschreite?

Nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, wird besteuert. Beispiel: Bei 600.000 € Erbschaft von Ehegatten (Freibetrag 500.000 €) werden nur 100.000 € besteuert.