Buergergeld Rechner

Bürgergeld Rechner 2026 - Habe ich Anspruch?

Schätzen Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV) anhand der Regelsätze 2026, Ihrer Wohnkosten und einer nachvollziehbaren Einkommensanrechnung. Die verbindliche Berechnung erfolgt immer durch das Jobcenter.

Ihre Situation

Keine Kinder angegeben.


Stromkosten müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden.


Einkommen (monatlich)

Freibeträge (§ 11b SGB II) werden aus dem Brutto ermittelt.

Kindergeld wird im SGB II grundsätzlich dem Kind als Einkommen zugerechnet, soweit es zur Sicherung seines Lebensunterhalts benötigt wird. Dieser Rechner bildet das über eine kindbezogene Verrechnung ab (inkl. möglichem „Überhang“).

Sonstige Einnahmen der Eltern (vereinfacht). Für bestimmte Einnahmen gelten im Einzelfall weitere Absetzbeträge (hier nicht vollständig abgebildet).

Richtwert (vereinfacht): 40.000,00 €. Die tatsächliche Prüfung obliegt dem Jobcenter.

Voraussichtlicher Anspruch

1.163,00 €

monatlich

Berechnungsdetails

Regelbedarf + Mehrbedarfe563,00 €
Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung)600,00 €
Gesamtbedarf1.163,00 €

Einkommensanrechnung

Netto Person A (verwendet)0,00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II)-0,00 €
Anrechenbares Erwerbseinkommen-0,00 €
Kindergeld (als Einkommen der Kinder)-0,00 €
Sonstige Einnahmen (vereinfacht)-0,00 €
Gesamt anrechenbares Einkommen-0,00 €
Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät (lokale Verarbeitung).

Haftungsausschluss: Alle Berechnungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und zur Veranschaulichung. Die Ergebnisse stellen keine professionelle Beratung dar (insbesondere keine rechtliche, steuerliche, finanzielle, medizinische oder sonstige Beratung). Trotz sorgfältiger Programmierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse. Bei Angelegenheiten, die professionelle Beratung erfordern, empfehlen wir die Konsultation eines geeigneten Fachmanns (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Arzt).

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Wie funktioniert der Rechner?

Geben Sie Wohnsituation, Kinder, Unterkunftskosten sowie Einkommen an. Der Rechner ermittelt den Gesamtbedarf (Regelbedarf + Unterkunft/Heizung) und zieht anrechenbares Einkommen ab. Kindergeld wird dabei kindbezogen verrechnet. Freibeträge werden nur auf Erwerbseinkommen angewendet.
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Berechnungsgrundlage (Stand 2026)

Regelbedarfe: Stand Januar 2026. Erwerbstätigenfreibetrag: 100 € Grundfreibetrag plus 20% (100–520 €), 30% (520–1000 €) und 10% (1000–1200 €/1500 € mit Kind) aus dem Brutto. Für die Einkommensanrechnung nutzen wir Ihr Netto (falls angegeben), sonst eine pauschale Netto-Schätzung (~70% vom Brutto). Kindergeld wird als Einkommen des Kindes berücksichtigt (mit möglichem Überhang). Optional kann der Kindersofortzuschlag (25 € pro hilfebedürftigem Kind) hinzugerechnet werden.

Begriffe

Regelbedarf

Der monatliche Pauschalbetrag für Ernährung, Kleidung, Hausrat und persönliche Bedürfnisse. Die Höhe hängt vom Alter und der Lebenssituation ab.

Kosten der Unterkunft

Die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung werden übernommen, sofern sie angemessen sind. Stromkosten müssen aus dem Regelbedarf gezahlt werden.

Freibetrag

Ein Teil des Erwerbseinkommens bleibt anrechnungsfrei (Erwerbstätigenfreibetrag). Dadurch lohnt sich Arbeit auch bei Leistungsbezug.

Haftungsausschluss: Alle Berechnungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Programmierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse.

Bürgergeld Rechner 2026: Anspruch kostenlos prüfen

Habe ich Anspruch auf Bürgergeld? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihren voraussichtlichen Auszahlungsbetrag zu schätzen – mit Regelsätzen 2026, Unterkunftskosten und transparenter Einkommensanrechnung.

Was ist Bürgergeld?

Bürgergeld ist die Grundsicherung nach dem SGB II. Es soll das Existenzminimum sichern, wenn Einkommen und verwertbares Vermögen nicht ausreichen. Zuständig ist in der Regel das Jobcenter.

Wie setzt sich der Anspruch zusammen?

Vereinfacht: Gesamtbedarf (Regelbedarf + Kosten der Unterkunft und Heizung) minus anrechenbares Einkommen. Der Rechner zeigt Ihnen die Bausteine getrennt an, damit Sie das Ergebnis nachvollziehen können.

Regelsätze 2026 (Regelbedarf)

Der Regelbedarf ist je nach Lebenssituation und Alter unterschiedlich. Stand 2026 gelten u.a. folgende Werte:

  • Alleinstehend: 563 €
  • Partner in Bedarfsgemeinschaft: 506 € pro Person
  • Kinder: je nach Alter 357–471 €

Hinweis: Mehrbedarfe (z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung) sind in diesem Rechner derzeit nicht enthalten.

Einkommen & Freibeträge: Was wird angerechnet?

Entscheidend ist das anrechenbare Einkommen. Für Erwerbseinkommen gibt es Freibeträge nach § 11b SGB II, z.B. 100 € Grundfreibetrag plus prozentuale Anteile in bestimmten Einkommensbereichen.

Wichtig: Kindergeld/Unterhalt sind kein Erwerbseinkommen – hier gelten andere Regeln. Deshalb fragt der Rechner diese Beträge separat ab.

Quellen & Hinweise (für 2026)

Für verbindliche Informationen nutzen Sie bitte offizielle Quellen (Gesetzestext/Ministerium) oder Ihr Jobcenter:

Der Rechner ist eine Orientierungshilfe. Regionale Angemessenheitsgrenzen (KdU), Mehrbedarfe und individuelle Absetzbeträge sind nicht vollständig abgebildet.

Häufige Fragen

Q:Werden meine Mietkosten voll übernommen?

Miete und Heizkosten können übernommen werden, wenn sie angemessen sind. Ob und in welchem Umfang höhere Kosten (z. B. in der Karenzzeit) akzeptiert werden, hängt vom Einzelfall und Ihrem Jobcenter ab.

Q:Darf ich etwas dazuverdienen?

Ja. Erwerbseinkommen ist erlaubt. Ein Teil bleibt über Freibeträge anrechnungsfrei (z. B. 100 € Grundfreibetrag plus prozentuale Anteile nach § 11b SGB II). Dadurch lohnt sich Arbeit trotz Leistungsbezug.

Q:Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Der Regelbedarf beträgt für Alleinstehende 563 € monatlich. Für Paare sind es 506 € pro Person. Kinder erhalten je nach Alter 357–471 €. Zusätzlich können Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt werden.

Q:Was ist die Karenzzeit beim Bürgergeld?

Die Karenzzeit ist eine Anfangsphase des Leistungsbezugs, in der Vermögen und Unterkunftskosten teilweise anders bewertet werden können. Die konkreten Voraussetzungen ändern sich ggf. und hängen vom Einzelfall ab.

Q:Muss ich mein Vermögen aufbrauchen?

Vermögen wird geprüft. Es gibt Schonvermögen und Ausnahmen (z. B. Altersvorsorge, angemessenes Wohneigentum). Dieser Rechner bietet nur eine grobe Orientierung; das Jobcenter nimmt die verbindliche Bewertung vor.

Q:Kann ich Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

In der Regel schließen sich Bürgergeld und Wohngeld aus. Es gibt jedoch Sonderfälle und Übergangsregelungen; prüfen Sie im Zweifel die konkrete Konstellation beim Jobcenter oder Ihrer Wohngeldstelle.

Q:Warum fragt der Rechner Brutto und optional Netto ab?

Der Freibetrag für Erwerbseinkommen wird aus dem Brutto ermittelt (§ 11b SGB II). Für die praktische Anrechnung ist aber relevant, was nach Abzügen tatsächlich zufließt. Wenn Sie Netto angeben, wird die Schätzung genauer; sonst nutzen wir eine pauschale Schätzung (~70 % vom Brutto).

Q:Wie wird Kindergeld beim Bürgergeld behandelt?

Kindergeld gilt in der Regel als anrechenbares Einkommen des Kindes und mindert das Bürgergeld entsprechend. Zusätzlich gibt es für bedürftige Kinder einen Kindersofortzuschlag, der nicht angerechnet wird.

Q:Warum weicht das Ergebnis vom Bescheid des Jobcenters ab?

Dieser Rechner ist eine vereinfachte Orientierung. Das Jobcenter berücksichtigt zusätzlich regionale Angemessenheitsgrenzen, Mehrbedarfe, individuelle Absetzbeträge und detaillierte Vermögensprüfungen.