Arbeitslosengeld‑I‑Rechner 2026: Höhe & Anspruch (ALG 1) fundiert schätzen
Mit diesem Rechner schätzen Sie die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I (ALG 1) in Deutschland – auf Basis pauschalierter Regeln (SGB III) und Steuer‑Näherung nach PAP 2026. Ideal für eine schnelle Orientierung vor dem Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen für ALG I (Kurzcheck)
ALG I ist eine Versicherungsleistung. Entscheidend sind u.a. Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung und die Erfüllung der Anwartschaftszeit(typisch: ausreichend Monate versicherungspflichtige Beschäftigung im relevanten Zeitraum).
Tipp: Wenn Sie keinen Anspruch auf ALG I haben oder das ALG I nicht reicht, kann ggf. Bürgergeld relevant sein.
Bezugsdauer 2026: Wie lange wird ALG I gezahlt?
Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer vorherigen Versicherungspflicht ab. In der Regel erhalten Sie es für 12 Monate. Ab 50 Jahren kann sich der Anspruch staffelweise auf bis zu 24 Monate verlängern.
Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?
Sie müssen sich spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Bei kurzfristigen Kündigungen innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe. Sonst droht eine Sperrzeit.
Wie entsteht die Höhe? (Bemessung, BBG, Leistungssatz)
Grundlage ist Ihr durchschnittliches Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum. Dieses wird durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der RV/AV gedeckelt (2026 bundeseinheitlich). Aus dem pauschalierten Netto („Leistungsentgelt“) werden dann 60% bzw. 67% als Leistungssatz abgeleitet.
Hinweis: In der Praxis wird die Steuerkomponente über offizielle Tabellen ermittelt. Unser Rechner nutzt dafür PAP 2026, um möglichst nah an realistische Werte heranzukommen.
Sperrzeit (häufige Gründe) – warum ALG I gekürzt werden kann
In bestimmten Fällen kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen – dann ruht der Anspruch vorübergehend (klassisch: bis zu 12 Wochen, je nach Grund).
- Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund
- verspätete Arbeitsuchendmeldung
- Ablehnung zumutbarer Arbeit oder Maßnahme
Für eine verlässliche Einschätzung zählen die Umstände im Einzelfall – dieser Rechner bildet Sperrzeiten nicht automatisch ab.
Steuern 2026: Progressionsvorbehalt verständlich erklärt
Arbeitslosengeld ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, aber steuerlich relevant: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es wird nicht „direkt“ besteuert, kann aber Ihren Steuersatz auf andere Einkünfte (z.B. Nebenjob, Miete) erhöhen.
Wenn Sie die Steuerwirkung auf Ihr Jahreseinkommen grob einschätzen wollen, hilft oft ein Blick auf Ihr Gesamtjahreseinkommen und ein Steuerrechner – hier geht es primär um die Leistungs‑Höhe.
So wird Ihre Schätzung genauer
Je besser die Eingaben, desto besser die Näherung. Für realistische Werte empfehlen wir:
- tatsächliches Durchschnittsbrutto aus dem Bemessungszeitraum (nicht nur „letztes Gehalt“)
- korrekte Lohnsteuerklasse und – falls bekannt – Kinderfreibeträge (ZKF)
- optional: KV‑Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse
Für einen Vergleich „Netto vs. ALG I“ ist auch unser Brutto‑Netto‑Rechner 2026 hilfreich.
Quellen & Rechtsgrundlagen (Auswahl)
- SGB III (Arbeitsförderung) – Regeln zu Bemessung, Leistungssatz und Anspruch
- BMF Programmablaufplan (PAP) 2026 – Grundlage der Lohnsteuer‑Berechnung
- Sozialversicherungs‑Rechengrößen 2026 (BBG RV/AV) – Deckelung der Bemessungsgrundlage