Stundenlohn berechnen (2026): so rechnen Sie Gehalt in Stundenlohn um
Mit diesem Rechner ermitteln Sie Ihren Brutto-Stundenlohn aus Monatsgehalt und Wochenarbeitszeit – inklusive Sonderzahlungen und Mindestlohn-Check (12,82 € seit 01.01.2026).
Wie berechnet man den Stundenlohn?
Für eine realistische Umrechnung wird die Arbeitszeit auf Monats- bzw. Jahresbasis gemittelt. Die gängige Faustformel lautet: Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Der Wert 4,33 ergibt sich aus 52 ÷ 12.
Bei Sonderzahlungen ist die Jahresrechnung am saubersten: (Monatsgehalt × 12 + Sonderzahlungen) ÷ (Wochenstunden × 52).
Beispiele: Stundenlohn aus Monatsgehalt berechnen
Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen. Grundlage ist die Jahresrechnung (12 Monate, 52 Wochen). Ergebnisse sind gerundet.
Beispiel 1 (klassisch)
4.000 € / 40 Std. (ohne Bonus)
Jahresgehalt: 4.000 × 12 = 48.000 €
Jahresstunden: 40 × 52 = 2.080 Std.
Stundenlohn: 48.000 ÷ 2.080 = 23,08 €
Beispiel 2 (mit Sonderzahlung)
3.000 € / 30 Std. (+ 1.500 € Bonus)
Jahresgehalt: 3.000 × 12 + 1.500 = 37.500 €
Jahresstunden: 30 × 52 = 1.560 Std.
Stundenlohn: 37.500 ÷ 1.560 = 24,04 €
Beispiel 3 (unter Mindestlohn)
2.000 € / 40 Std. (ohne Bonus)
Jahresgehalt: 2.000 × 12 = 24.000 €
Jahresstunden: 40 × 52 = 2.080 Std.
Stundenlohn: 24.000 ÷ 2.080 = 11,54 €
Hinweis: unter 12,82 € (seit 01.01.2026).
Quelle Mindestlohn: BMAS – Mindestlohn.
Brutto-Stundenlohn vs. Netto – was zeigt dieser Rechner?
Dieser Rechner liefert den Brutto-Stundenlohn. Der Netto-Stundenlohn hängt u. a. von Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland, Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.
Für eine Netto-Schätzung nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner.
Welche Arbeitszeit zählt?
Geben Sie Ihre vertragliche Wochenarbeitszeit an. Ein Monatsgehalt wird in der Regel auch während Urlaub und an Feiertagen weitergezahlt – deshalb verwenden viele Umrechnungen Durchschnittswerte (52 Wochen / 12 Monate).
Unbezahlte Pausen oder regelmäßige Mehrarbeit senken den effektiven Stundenlohn. Wenn Sie häufig Überstunden leisten, rechnen Sie testweise mit einer höheren Wochenstundenzahl.
Mindestlohn 2026 in Deutschland: 12,82 € pro Stunde (seit 01.01.2026)
Seit dem 01.01.2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 € pro Stunde. Liegt Ihr Ergebnis darunter, kann das ein Hinweis auf eine Unterschreitung sein – es gibt jedoch Ausnahmen (z. B. bestimmte Praktika, Auszubildende oder Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung).
Dieser Rechner ist ein Orientierungstool und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Stundenlohn als Vergleichswert (Teilzeit, Vollzeit, Minijob)
Der Stundenlohn ist die faire Kennzahl, um Angebote mit unterschiedlichen Arbeitszeiten zu vergleichen – z. B. Teilzeit vs. Vollzeit oder verschiedene Branchenmodelle.
Passend dazu: Teilzeit-Rechner und Minijob-Rechner.