Grundsteuer Rechner

Grundsteuer Rechner 2026 - Was muss ich zahlen?

Berechnen Sie die Grundsteuer ab 2026 aus Ihrem Messbetrag (aus dem Bescheid) und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde – inkl. Quartalsrate und verständlicher Erklärung.

Eingaben

Steht im Messbescheid. Dieser Wert wird mit dem Hebesatz multipliziert.

%

Durchschnitt in Deutschland: ca. 350-500%.

%

Falls in Ihrem Fall eine Ermäßigung gilt (z. B. Denkmalschutz/Sozial). Tragen Sie den Prozentsatz aus dem Bescheid ein.

Hinweis: Einige Bundesländer nutzen eigene Bewertungsmodelle (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen). Der Messbetrag aus Ihrem Bescheid ist daher die verlässlichste Eingabe.

Jährliche Grundsteuer

0,00 €

Vierteljährliche Rate

0,00 €

Fällig i.d.R. am 15. Feb, Mai, Aug, Nov.

Rechenweg (transparent)

Grundsteuermessbetrag (nach Ermäßigung)0,00 €
Hebesatz400 %
FormelMessbetrag × Hebesatz
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Wie funktioniert es?

Geben Sie idealerweise den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein. Alternativ können Sie mit Grundsteuerwert und Messzahl überschlägig rechnen. Der Rechner gibt Jahresbetrag und Quartalsrate aus.

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Methodik

Grundprinzip: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer (Jahr). Quartalsrate = Jahresbetrag ÷ 4.

Begriffsdefinitionen

Grundsteuerwert

Der vom Finanzamt neu festgestellte Wert Ihrer Immobilie (gemäß Grundsteuerreform). Er ersetzt den alten Einheitswert.

Steuermesszahl

Ein gesetzlich festgelegter Promillewert, mit dem der Grundsteuerwert zum Messbetrag wird. Für Wohngrundstücke liegt er typischerweise bei 0,31 ‰, für Nichtwohngrundstücke bei 0,34 ‰ (abhängig vom Modell/Bundesland).

Grundsteuermessbetrag

Zwischenschritt in Euro: Grundsteuerwert × Steuermesszahl (ggf. mit Ermäßigungen). Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Haftungsausschluss: Alle Berechnungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Programmierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse.

Grundsteuer-Rechner 2026: Neue Grundsteuer berechnen (Messbetrag & Hebesatz)

Berechnen Sie die Grundsteuer ab 2026 nach dem Grundprinzip: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz. Nutzen Sie Ihren Grundsteuerwert/Messbetrag aus dem Bescheid und erhalten Sie Jahres- & Quartalsbetrag – mit Erklärung, Beispielen und FAQ.

Schnellstart: So nutzen Sie den Rechner richtig

Für eine präzise Berechnung nutzen Sie den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid und den Hebesatz Ihrer Gemeinde. So sind Sie auch dann korrekt, wenn Ihr Bundesland ein eigenes Modell nutzt.

  • Messbetrag: steht im Grundsteuermessbescheid (Finanzamt).
  • Hebesatz: steht im Grundsteuerbescheid oder auf der Website Ihrer Gemeinde.
  • Ermäßigung: falls im Bescheid ausgewiesen (optional).

Wann ist die Grundsteuer fällig?

Die Grundsteuer ist grundsätzlich eine Jahressteuer, die meist in vierteljährlichen Raten gezahlt wird (typisch: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November). Maßgeblich sind die Fälligkeiten im Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Was ist der Hebesatz?

Der Hebesatz ist ein kommunaler Multiplikator. Schon kleine Änderungen wirken direkt auf Ihre Steuer. Viele Gemeinden passen Hebesätze ab 2026 an (Stichwort: Aufkommensneutralität) – deshalb lohnt sich ein Vergleich mit dem Vorjahr.

Praxisbeispiel (vereinfacht)

Angenommen, Ihr Grundsteuermessbetrag beträgt 120 € und der Hebesatz Ihrer Gemeinde 400%. Dann ergibt sich: 120 € × 400% = 480 € Grundsteuer pro Jahr, also 120 € pro Quartal.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Q:Wie wird die Grundsteuer 2026 berechnet?

Im Ergebnis gilt: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer (Jahresbetrag). Der Messbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert und der Steuermesszahl (je nach Grundstücksart). Viele Bundesländer nutzen eigene Modelle – maßgeblich sind Ihre Bescheide.

Q:Welche Angaben brauche ich für den Rechner?

Am zuverlässigsten: den Grundsteuermessbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid und den Hebesatz Ihrer Gemeinde. Alternativ können Sie den Grundsteuerwert und eine Steuermesszahl verwenden, wenn diese für Ihren Fall feststeht.

Q:Was ist der Hebesatz und warum ist er so wichtig?

Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest. Er multipliziert den Messbetrag und bestimmt dadurch direkt die Höhe der Grundsteuer. Viele Gemeinden passen Hebesätze ab 2026 an (Stichwort: Aufkommensneutralität).

Q:Kann ich die Grundsteuer steuerlich absetzen?

Bei vermieteten Immobilien ist die Grundsteuer in der Regel als Werbungskosten absetzbar. Bei betrieblich genutzten Immobilien meist als Betriebsausgabe. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist sie üblicherweise nicht absetzbar (Ausnahmen erfordern Einzelfallprüfung).

Q:Kann ich gegen Bescheide Einspruch einlegen?

Ja. In der Regel können Sie gegen den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid (Finanzamt) sowie gegen den Grundsteuerbescheid (Gemeinde) fristgerecht Rechtsbehelfe einlegen, wenn Sie Fehler vermuten (z. B. Flächen, Nutzungsart, Hebesatz). Fristen und Zuständigkeit stehen im jeweiligen Bescheid.

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