Verzugszinsen Rechner

Verzugszinsen Rechner - Was steht Ihnen zu?

Berechnen Sie Verzugszinsen nach § 288 BGB – inklusive optionaler 40-€-Pauschale (B2B, § 288 Abs. 5 BGB). Bei automatischer Berechnung wird der Basiszinssatz (§ 247 BGB) abhängig vom Zeitraum berücksichtigt.

Fall-Details

Gesamtforderung (inkl. Zinsen)

0,00 €

0 Tage Verzug

Inklusive 40,00 € Mahnpauschale für B2B-Geschäfte.

Detaillierte Berechnung

Ursprüngliche Forderung1.000,00 €
Gesetzlicher Verzugszinssatz= 0.00% p.a.
Verzugszinsen0,00 €
1

Wie funktioniert es?

Geben Sie Forderungsbetrag und Verzugszeitraum ein. Wählen Sie, ob der Schuldner Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B) ist. Der Rechner berechnet den gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 BGB und – bei automatischer Basiszinssatz-Ermittlung – teilt den Zeitraum bei Basiszinssatz-Wechseln (§ 247 BGB) in Teilzeiträume auf.

2

Berechnungsmethode

Berechnung nach § 288 BGB: Zinsen = Betrag × (Zinssatz/100) × (Zinstage/365). Bei Basiszinssatz-Wechseln (§ 247 BGB) wird der Zeitraum automatisch segmentiert.

Begriffsdefinitionen

Basiszinssatz

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst und dient als Grundlage für gesetzliche Verzugszinsen. Maßgeblich ist der Basiszinssatz, der im jeweiligen Teilzeitraum gilt.

Verzugszinsen

Gesetzlicher Zinsschaden bei Zahlungsverzug (§ 288 BGB). Gegenüber Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Bei Unternehmergeschäften ohne Verbraucher: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte.

Mahnpauschale

Pauschaler Verzugsschaden von 40 € bei Entgeltforderungen, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB).

Haftungsausschluss: Alle Berechnungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Programmierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse.

Verzugszinsen-Rechner 2026 (Deutschland): § 288 BGB + 40 € Mahnpauschale

Berechnen Sie Verzugszinsen für B2C und B2B nach § 288 BGB – mit aktuellem Basiszinssatz (§ 247 BGB), automatischer Perioden-Aufteilung und optionaler 40-€-Pauschale.

Rechtsgrundlagen (kurz & praxisnah)

Verzugszinsen ergeben sich in Deutschland vor allem aus drei Vorschriften:

  • § 286 BGB (Verzug): regelt, wann der Schuldner in Verzug gerät (z.B. Mahnung, fixes Zahlungsdatum, 30‑Tage‑Regel).
  • § 288 BGB (Verzugszinsen): bestimmt die Höhe der Zinsen (B2C: +5 Prozentpunkte, B2B: +9 Prozentpunkte) sowie die 40‑€‑Pauschale bei B2B.
  • § 247 BGB (Basiszinssatz): legt die halbjährliche Anpassung des Basiszinssatzes fest (01.01 / 01.07).

Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; in Einzelfällen (z.B. abweichende Vertragszinsen, Teilzahlungen, Verrechnung, Hemmung) kann die Berechnung abweichen.

Ab wann läuft der Verzug (typische Fälle)?

Verzugszinsen dürfen Sie grundsätzlich ab Verzugsbeginn verlangen. Verzug tritt je nach Konstellation u.a. so ein:

  • Fixes Zahlungsdatum überschritten: Wenn ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin vereinbart war, kann Verzug ohne Mahnung eintreten (§ 286 Abs. 2 BGB).
  • Mahnung: Liegt kein fixes Datum vor, kann eine Mahnung den Verzug auslösen (§ 286 Abs. 1 BGB).
  • 30‑Tage‑Regel: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung kann Verzug eintreten; bei Verbrauchern aber nur, wenn in der Rechnung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).

In diesem Rechner geben Sie den Verzugsbeginn als Datum ein. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie konservativ (z.B. ab Mahndatum) oder lassen Sie den Fall juristisch prüfen.

Verzugszinssatz 2026: Basiszinssatz + Zuschlag

Der gesetzliche Verzugszinssatz ist der Basiszinssatz plus Zuschlag:

  • B2C (Verbraucher als Schuldner): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB)
  • B2B (kein Verbraucher beteiligt): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB)

Basiszinssatz in 2026 (für die automatische Berechnung)

  • 2026-01-01 (gültig ab)2.27%
  • 2026-07-01 (gültig ab)1.27%

Quellenhinweis: siehe öffentliche Mitteilungen (z.B. IHK/HWK). Für höchste Sicherheit bitte jeweils die Bundesbank-Angabe prüfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q:Welche gesetzlichen Verzugszinsen gelten in Deutschland (B2C vs. B2B)?

Für Entgeltforderungen nach § 288 BGB gilt: Gegenüber Verbrauchern (B2C) beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucher-Beteiligung (B2B) sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Q:Was ist der Basiszinssatz und wie oft ändert er sich?

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu festgelegt. Er ist die Grundlage für die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere gesetzliche Zinsen. Maßgeblich ist immer der Basiszinssatz, der im jeweiligen Zeitraum gilt.

Q:Muss ich eine Mahnung schicken, damit Verzugszinsen laufen?

Nicht immer. Verzug kann z.B. ohne Mahnung eintreten, wenn ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsdatum überschritten wurde (§ 286 Abs. 2 BGB). Außerdem kann Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung eintreten; bei Verbrauchern jedoch nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).

Q:Wann darf ich die 40-€-Pauschale verlangen?

Die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB kann der Gläubiger bei Verzug einer Entgeltforderung verlangen, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (typisch B2B). Sie fällt grundsätzlich pro Forderung an und wird auf einen ersatzfähigen Verzugsschaden angerechnet.

Q:Wie werden die Tage gezählt (Zinstage)?

In der Praxis wird häufig mit Kalendertagen gerechnet. Dieser Rechner verwendet das Enddatum als exklusiv (Zinsen laufen bis zum Tag vor dem Enddatum) und rechnet mit ACT/365. Bei langen Zeiträumen mit Basiszinssatz-Wechseln wird automatisch in Teilzeiträume aufgeteilt.