Pflegegeld Rechner 2026: Tabelle mit Erhöhung (+4,5%)
Berechnen Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen für 2026 – inkl. Kombinationsleistung. Mit offizieller Tabelle (Pflegegrad 1–5) und nachvollziehbarer Prozent-Logik.
Pflegegeld & Pflegesachleistungen 2026: Tabelle (monatlich)
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0,00 € | 0,00 € | Kein Pflegegeld/Sachleistung; Entlastungsbetrag möglich. |
| Pflegegrad 2 | 347,00 € | 796,00 € | Werte gelten monatlich; bei Kombi anteilig. |
| Pflegegrad 3 | 599,00 € | 1.497,00 € | Werte gelten monatlich; bei Kombi anteilig. |
| Pflegegrad 4 | 800,00 € | 1.859,00 € | Werte gelten monatlich; bei Kombi anteilig. |
| Pflegegrad 5 | 990,00 € | 2.299,00 € | Werte gelten monatlich; bei Kombi anteilig. |
Stand: 01.01.2026. Die tatsächliche Auszahlung/Abrechnung kann je nach Pflegekasse und Leistungsinanspruchnahme variieren.
Die Pflegegeld-Erhöhung 2026
Seit dem 01.01.2026 sind Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen um 4,5 % angehoben. Dadurch erhöhen sich die monatlichen Ansprüche in den Pflegegraden 2–5 spürbar. Unser Rechner nutzt die offiziell veröffentlichten Beträge für 2026.
Rechtsgrundlage & Hinweis zur Nutzung
Die Anpassung der Leistungsbeträge erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung (SGB XI). Dieser Rechner bietet eine verständliche Orientierung – er ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse oder Pflegeberatung.
Was ist die Kombinationsleistung?
Wenn Sie teilweise einen Pflegedienst nutzen und den Rest der Pflege selbst (z. B. durch Familie) organisieren, ist die Kombinationsleistung oft die passende Lösung. Entscheidend ist nicht ein fester Eurobetrag, sondern der Prozentsatz des im Monat genutzten Sachleistungsbudgets. Der verbleibende Prozentsatz wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Beispiel: Kombinationsleistung schnell verstehen
Beispiel Pflegegrad 3 (2026): Sachleistung 1.497 € und Pflegegeld 599 €. Nutzen Sie im Monat 40 % des Sachleistungsbudgets, entspricht das 598,80 € Pflegedienst-Budget. Der Restanteil beträgt 60 % – damit ergibt sich ein Pflegegeld-Anspruch von 359,40 € (60 % von 599 €).
Wichtig für die Praxis (ohne Fachchinesisch)
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen – aber Entlastungsbetrag (125 €) und weitere Unterstützungen sind möglich.
- Kombinationsleistung: Die Kürzung richtet sich nach dem tatsächlich genutzten Anteil der Sachleistung im jeweiligen Monat.
- Kein Ersatz für Beratung: Der Rechner liefert eine nachvollziehbare Orientierung. Für verbindliche Auskünfte sind Pflegekasse oder Pflegeberatung zuständig.