Pflegegeld Rechner

Pflegegeld-Rechner 2026: Geld oder Sachleistung?

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld (häusliche Pflege) oder Pflegesachleistungen (ambulante Pflege durch Pflegedienst). Inklusive Kombinationsleistung-Rechner. Offizielle Leistungssätze 2026 (Stand: 01.01.2026, +4,5%).

Pflegesituation

Ihr monatlicher Anspruch (2026)

Auszahlung Pflegegeld

0,00 €

Budget Pflegedienst

0,00 €

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Zusätzlich: Entlastungsbetrag

Unabhängig vom Pflegegrad (auch Grad 1) stehen Ihnen monatlich 125,00 € Entlastungsbetrag zu. Dieser kann für Betreuungsleistungen, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleiter genutzt werden (Erstattung gegen Rechnung).

Versorgungs-Details

Sie haben "Pflegegeld" gewählt. Diese Summe wird Ihnen zur freien Verfügung überwiesen, um damit die häusliche Pflege sicherzustellen (z.B. als Anerkennung für pflegende Angehörige).

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So funktioniert die Kombinationsleistung

Wenn Sie einen Pflegedienst nutzen, aber das monatliche Sachleistungsbudget nicht vollständig ausschöpfen, entsteht ein anteiliger Pflegegeldanspruch. Maßgeblich ist der prozentuale Anteil des tatsächlich genutzten Sachleistungsbudgets: Nutzen Sie z. B. 30 % der Sachleistung, erhalten Sie 70 % des Pflegegeldes.

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Pflegereform 2026

Zum 01.01.2026 wurden die Leistungsbeträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 4,5 % erhöht. Dieser Rechner verwendet die offiziellen Werte (Pflegegrad 2–5) und berechnet bei Kombinationsleistung die prozentuale Kürzung transparent.

Begriffe

Pflegegeld

Geldleistung für die häusliche Pflege (z. B. durch Angehörige). Sie wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann zur Organisation der Pflege genutzt werden.

Pflegesachleistung

Zweckgebundenes Monatsbudget für professionelle ambulante Pflegedienste. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Entlastungsbetrag

Zweckgebundener Betrag (125€) für zusätzliche Unterstützung im Alltag (Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen).

Pflegegeld Rechner 2026: Tabelle mit Erhöhung (+4,5%)

Berechnen Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen für 2026 – inkl. Kombinationsleistung. Mit offizieller Tabelle (Pflegegrad 1–5) und nachvollziehbarer Prozent-Logik.

Pflegegeld & Pflegesachleistungen 2026: Tabelle (monatlich)

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungHinweis
Pflegegrad 10,00 €0,00 €Kein Pflegegeld/Sachleistung; Entlastungsbetrag möglich.
Pflegegrad 2347,00 €796,00 €Werte gelten monatlich; bei Kombi anteilig.
Pflegegrad 3599,00 €1.497,00 €Werte gelten monatlich; bei Kombi anteilig.
Pflegegrad 4800,00 €1.859,00 €Werte gelten monatlich; bei Kombi anteilig.
Pflegegrad 5990,00 €2.299,00 €Werte gelten monatlich; bei Kombi anteilig.

Stand: 01.01.2026. Die tatsächliche Auszahlung/Abrechnung kann je nach Pflegekasse und Leistungsinanspruchnahme variieren.

Die Pflegegeld-Erhöhung 2026

Seit dem 01.01.2026 sind Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen um 4,5 % angehoben. Dadurch erhöhen sich die monatlichen Ansprüche in den Pflegegraden 2–5 spürbar. Unser Rechner nutzt die offiziell veröffentlichten Beträge für 2026.

Rechtsgrundlage & Hinweis zur Nutzung

Die Anpassung der Leistungsbeträge erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung (SGB XI). Dieser Rechner bietet eine verständliche Orientierung – er ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse oder Pflegeberatung.

Was ist die Kombinationsleistung?

Wenn Sie teilweise einen Pflegedienst nutzen und den Rest der Pflege selbst (z. B. durch Familie) organisieren, ist die Kombinationsleistung oft die passende Lösung. Entscheidend ist nicht ein fester Eurobetrag, sondern der Prozentsatz des im Monat genutzten Sachleistungsbudgets. Der verbleibende Prozentsatz wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Beispiel: Kombinationsleistung schnell verstehen

Beispiel Pflegegrad 3 (2026): Sachleistung 1.497 € und Pflegegeld 599 €. Nutzen Sie im Monat 40 % des Sachleistungsbudgets, entspricht das 598,80 € Pflegedienst-Budget. Der Restanteil beträgt 60 % – damit ergibt sich ein Pflegegeld-Anspruch von 359,40 € (60 % von 599 €).

Wichtig für die Praxis (ohne Fachchinesisch)

  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen – aber Entlastungsbetrag (125 €) und weitere Unterstützungen sind möglich.
  • Kombinationsleistung: Die Kürzung richtet sich nach dem tatsächlich genutzten Anteil der Sachleistung im jeweiligen Monat.
  • Kein Ersatz für Beratung: Der Rechner liefert eine nachvollziehbare Orientierung. Für verbindliche Auskünfte sind Pflegekasse oder Pflegeberatung zuständig.

Häufige Fragen

Q:Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 (Pflegegrad 2–5)?

Seit 01.01.2026 gelten folgende monatliche Pflegegeld-Beträge: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Q:Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026 (Pflegegrad 2–5)?

Die monatlichen Pflegesachleistungen (Budget für ambulante Pflegedienste) betragen 2026: Pflegegrad 2: 796 €, Pflegegrad 3: 1.497 €, Pflegegrad 4: 1.859 €, Pflegegrad 5: 2.299 €.

Q:Bekomme ich Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegegrad 1 sieht kein Pflegegeld vor. Sie können aber u. a. den Entlastungsbetrag (125 € monatlich) sowie weitere Unterstützungen (z. B. Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung) nutzen.

Q:Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld in der Praxis häufig zum Monatsbeginn (in der Regel im Voraus) aus. Der genaue Auszahlungstag kann je nach Pflegekasse abweichen.

Q:Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja. Bei der Kombinationsleistung wird Pflegegeld anteilig gekürzt – abhängig davon, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets im jeweiligen Monat tatsächlich genutzt wurde. Der ungenutzte prozentuale Anteil führt zu entsprechendem Pflegegeld-Restanspruch.

Q:Muss ich Pflegegeld versteuern?

Pflegegeld ist in der Regel steuerfrei, weil es eine Sozialleistung ist. Im Einzelfall (z. B. besondere Konstellationen) kann eine fachliche Prüfung sinnvoll sein.