Wohngeld 2026 verständlich erklärt
Was zählt als Einkommen, welche Miete wird berücksichtigt, wie wirkt die Mietstufe – und welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?
Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld ist für Haushalte gedacht, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst finanzieren können, aber bei den Wohnkosten Unterstützung brauchen. Wer Bürgergeld (Grundsicherung) bezieht, ist meist ausgeschlossen, weil die Wohnkosten dort bereits berücksichtigt werden. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Check, ob Wohngeld oder Bürgergeld in Ihrem Fall näherliegt.
Welche Miete wird berücksichtigt?
Für die Rechnung zählt nicht immer die volle Miete: Abhängig von Ihrer Mietstufe und der Haushaltsgröße gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag. Liegt Ihre Miete darüber, wird in der Formel nur der Höchstbetrag angesetzt.
- Einzugeben: Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Betriebskosten).
- Nicht enthalten: Heizkosten/Warmwasser (in der Praxis gesondert betrachtet).
Warum ist das Einkommen (Y) so wichtig?
Das Wohngeldrecht arbeitet mit einem Gesamteinkommen (Y), das von Brutto/Netto abweichen kann. Abzüge und Freibeträge (z. B. für Kinder oder bestimmte Belastungen) können Y reduzieren – und damit den Wohngeldanspruch erhöhen.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, rechnen Sie einmal mit „Brutto → Schätzung“ und einmal mit einem konservativeren Y (z. B. stärkerer Abzug), um die Spanne zu sehen.
Mietstufe finden – so geht’s schnell
- In vielen Städten/Landkreisen steht die Mietstufe auf Informationsseiten der Wohngeldstelle.
- Alternativ: Bei der Wohngeldbehörde nachfragen (Telefon/Email) – die Mietstufe ist eine feste Zuordnung der Gemeinde.
- Wenn Sie zwischen zwei Stufen schwanken: Testen Sie beide, um ein Gefühl für die Auswirkung zu bekommen.
Checkliste: Unterlagen für den Wohngeldantrag
- Mietvertrag + aktuelle Mietbescheinigung / Nachweis der Mietzahlungen
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheid)
- Nachweise über regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Unterhalt
- Ausweisdokumente und Melde-/Haushaltsnachweise
- Ggf. Nachweise zu besonderen Freibeträgen/Belastungen