Pfändungsrechner 2026/2026 (Lohnpfändung): Tabelle, Formel & Beispiele
Mit diesem Pfändungsrechner berechnen Sie den pfändbaren Betrag Ihres Arbeitseinkommens nach § 850c ZPO – inklusive Unterhaltspflichten, Höchstbetrag und Rundungsvorschriften.
Was zählt als (bereinigtes) Nettoeinkommen?
Grundlage für die Pfändungstabelle ist das bereinigte Nettoeinkommen (Auszahlungsbetrag). Bestimmte Bezüge können ganz oder teilweise unpfändbar sein (z.B. Teile der Überstundenvergütung oder bestimmte Zulagen). Für eine rechtssichere Einordnung ist die Lohnabrechnung bzw. fachliche Beratung maßgeblich.
Wichtig: Kindergeld ist in der Regel unpfändbar und zählt nicht als pfändbares Arbeitseinkommen.
Rechenlogik in 3 Schritten (nach § 850c ZPO)
- Freibetrag bestimmen: Grundbetrag + Erhöhungen für Unterhaltspflichten (bis max. 5 Personen).
- Mehrbetrag anteilig schützen: Vom Teil oberhalb des Grundbetrags bleiben 30% unpfändbar. Mit Unterhaltspflichten steigt dieser Anteil (erste Person +20%, weitere Personen +10% je Person).
- Rundung & Höchstbetrag: Für monatliche Zahlungen wird auf volle 10 € abgerundet; Beträge oberhalb des Höchstbetrags sind voll pfändbar.
Ändern sich die Pfändungsfreigrenzen?
Ja. Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig zum 1. Juli angepasst. Dieser Rechner nutzt die Werte der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 für den Zeitraum 2026-07-01 bis 2026-06-30.
Unterhaltspflichten korrekt angeben (Praxis)
Als Unterhaltspflichten zählen typischerweise Personen, denen Sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewähren (z.B. Kind, Ehepartner). Bei eigenen Einkünften der unterhaltsberechtigten Person kann das Vollstreckungsgericht diese Person ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (§ 850c Abs. 6 ZPO).
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder lassen Sie die Einstufung kurz von einer Schuldnerberatung bewerten.
Warum kann mein Bescheid minimal abweichen?
Zwei typische Gründe sind Rundungsvorschriften (monatlich: Abrundung auf volle 10 €) und die Frage, ob Ihr Einkommen als bereinigt gilt (z.B. unpfändbare Bestandteile in der Abrechnung).
Dieser Rechner bildet die Tabellenlogik nach § 850c ZPO ab und ist für eine schnelle, nachvollziehbare Orientierung gedacht – ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen (rechtssicher nachprüfbar)
- § 850c ZPO (gesetzliche Berechnungsregeln): gesetze-im-internet.de
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (angepasste Beträge ab 01.07.2026): BGBl. I Nr. 110 (dejure)