Rentenbesteuerung

Rentenbesteuerungsrechner - Muss ich Steuern zahlen?

Berechnen Sie den steuerpflichtigen Teil Ihrer gesetzlichen Rente nach dem Kohortenprinzip – inklusive einer Schätzung der Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§32a EStG).

Ihre Rente

Bruttosumme Ihrer gesetzlichen Rente(n) pro Jahr (Stand heute).

Daraus wird der persönliche Rentenfreibetrag (Euro-Betrag) abgeleitet. Bei Rentenbeginn 2026 ist es oft identisch zur aktuellen Rente.

z.B. Mieteinnahmen, Betriebsrente, Nebenjob, Kapitalerträge (soweit steuerpflichtig).

% der aktuellen Jahresrente

Wenn Sie Ihre tatsächlichen jährlichen Beiträge kennen, passen Sie die Prozentzahl entsprechend an. Standard: 11% als Näherung.

Jahr:2026

Bestimmt den steuerpflichtigen Anteil (Kohorte).

Für die Einkommensteuer ist die Steuerklasse nicht entscheidend – relevant ist die (gemeinsame) Veranlagung.

Voraussichtliche Steuer (Jahreswert)

Keine Steuer!

Ihr zvE liegt voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag 2026 (12.096 €).

Steuerpflichtiger Anteil0%
Rentenfreibetrag (lebenslang fix)0 €
Steuerpflichtige Rente (aktuell)0 €

Steuerberechnung

Aktuelle Jahresbruttorente24.000 €
./. Rentenfreibetrag (fixer Euro-Betrag)- 0 €
= Steuerpflichtige Rente0 €
+ Weitere steuerpflichtige Einkünfte0 €
./. Werbungskostenpauschale- 102 €
./. KV/PV-Beiträge (Schätzung: 11%)- 2.640 €
Zu versteuerndes Einkommen (zvE)0 €
= Einkommensteuer (Tarif 2026)0 €
1

Wie funktioniert es?

Geben Sie Ihre aktuelle Jahresbruttorente, die Bruttorente im ersten vollen Bezugsjahr sowie das Jahr Ihres Rentenbeginns ein. Der Rechner bestimmt den Besteuerungsanteil (Kohorte), leitet daraus den persönlichen Rentenfreibetrag als festen Euro-Betrag ab und berechnet die voraussichtlich steuerpflichtige Rente. Anschließend werden pauschale Werbungskosten (102 €) sowie geschätzte KV/PV-Beiträge berücksichtigt und die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 ermittelt.

2

Methodik (Stand: 2026)

Für die Einkommensteuer wird der Einkommensteuertarif 2026 (§32a EStG) mit den offiziellen Tarifkonstanten aus dem BMF-Programmablaufplan 2026 verwendet. Der Rechner liefert eine belastbare Schätzung – eine exakte Steuer hängt u.a. von weiteren Einkünften, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Ihrer konkreten KV/PV-Situation ab.

Begriffsdefinitionen

Besteuerungsanteil (Kohorte)

Der Prozentsatz Ihrer gesetzlichen Rente, der grundsätzlich steuerpflichtig ist. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt für neue Rentenjahrgänge schrittweise an.

Rentenfreibetrag

Ein individueller, lebenslang fixer Euro-Betrag. Er wird aus der Rente im ersten vollen Bezugsjahr und dem für Ihren Jahrgang geltenden Besteuerungsanteil berechnet. Rentenerhöhungen erhöhen den Freibetrag nicht.

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Die steuerliche Bemessungsgrundlage nach Abzug von Werbungskosten und bestimmten Sonderausgaben. Auf das zvE wird der Einkommensteuertarif angewendet.

Haftungsausschluss: Alle Berechnungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Programmierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse.

Rentenbesteuerung 2026: Steuer auf Rente berechnen (inkl. Rentenfreibetrag)

Mit diesem Rechner schätzen Sie für 2026 den steuerpflichtigen Teil Ihrer gesetzlichen Rente – inklusive Kohortenprinzip, individuellem Rentenfreibetrag (Euro-Betrag) und Einkommensteuertarif 2026.

Wann wird Rente steuerpflichtig?

Steuer fällt grundsätzlich erst an, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) den Grundfreibetrag übersteigt. Für 2026 liegt er bei 12.096 € (Grundtarif) bzw. 24.192 € (Splittingtarif). Unterhalb dieses Betrags ist die Einkommensteuer in der Regel 0 € – je nach individueller Situation.

Rentenfreibetrag: kein Pauschbetrag, sondern individuell

Häufige Verwechslung: Der Rentenfreibetrag ist kein fixer Betrag pro Person und wird nicht „jährlich angepasst“. Er wird aus der Rente im ersten vollen Bezugsjahr und dem Besteuerungsanteil Ihres Rentenjahrgangs berechnet – und bleibt dann als Euro-Betrag dauerhaft gleich.

Warum können Rentenerhöhungen später zu Steuer führen?

Weil der Rentenfreibetrag als Euro-Betrag fix bleibt. Erhöhungen der Rente erhöhen deshalb die steuerpflichtige Rente (vereinfacht: jede Erhöhung oberhalb des Freibetrags wirkt sich steuerlich aus). Deshalb werden viele Rentner nicht direkt im ersten Rentenjahr, sondern erst nach mehreren Anpassungen steuerpflichtig.

Welche Abzüge sind im Rechner enthalten?

Enthalten sind die Werbungskostenpauschale (102 €) sowie eine Schätzung Ihrer KV/PV-Beiträge als Prozentwert der aktuellen Rente. Weitere mögliche Abzüge (z.B. Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen) sind nicht automatisch eingerechnet.

Quellen & Stand (2026)

Wir orientieren uns an offiziellen Veröffentlichungen der deutschen Finanzverwaltung. Für Details (Sonderfälle, Rundungsregeln, individuelle Abzüge) ist eine Steuerberatung bzw. Ihr Steuerbescheid maßgeblich.

Häufig gestellte Fragen

Q:Wie hoch ist der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026?

Für neue Renten mit Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 83,5%. Entscheidend ist das Jahr des Rentenbeginns (Kohorte) – dieser Prozentsatz gilt dann grundsätzlich lebenslang.

Q:Was ist der Rentenfreibetrag und wie wird er berechnet?

Der Rentenfreibetrag ist ein individueller, lebenslang fixer Euro-Betrag. Er ergibt sich aus der Bruttorente im ersten vollen Bezugsjahr × (1 − Besteuerungsanteil Ihrer Kohorte). Er wird nicht jährlich angepasst.

Q:Sind Rentenerhöhungen steuerpflichtig?

Vereinfacht: Ja. Da der Rentenfreibetrag als Euro-Betrag feststeht, erhöhen spätere Rentenanpassungen typischerweise die steuerpflichtige Rente. Dadurch kann die Steuerpflicht auch erst Jahre nach Rentenbeginn entstehen.

Q:Muss jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nicht automatisch. Häufig wird eine Erklärung nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt oder das Finanzamt zur Abgabe auffordert. Bei niedrigen Renten kann die Einkommensteuer 0 € bleiben.

Q:Welche Rente berechnet dieser Rechner?

Der Rechner ist auf die gesetzliche Rente (nachgelagerte Besteuerung, Kohortenprinzip) ausgelegt. Betriebsrenten und viele private Rentenarten werden steuerlich anders behandelt und sollten separat betrachtet werden.

Q:Warum spielt die Steuerklasse hier keine Rolle?

Die Steuerklasse steuert hauptsächlich den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern. Bei der Einkommensteuererklärung sind entscheidend: Grundtarif vs. Splittingtarif (gemeinsame Veranlagung) sowie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Q:Was ist der Unterschied zwischen Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist ein allgemeiner Steuerfreibetrag für alle Steuerpflichtigen. Der Rentenfreibetrag ist dagegen ein individueller Euro-Betrag, der aus Ihrer Rente im ersten vollen Bezugsjahr abgeleitet wird und nur Ihre gesetzliche Rente betrifft.