Rentenbesteuerung 2026: Steuer auf Rente berechnen (inkl. Rentenfreibetrag)
Mit diesem Rechner schätzen Sie für 2026 den steuerpflichtigen Teil Ihrer gesetzlichen Rente – inklusive Kohortenprinzip, individuellem Rentenfreibetrag (Euro-Betrag) und Einkommensteuertarif 2026.
Wann wird Rente steuerpflichtig?
Steuer fällt grundsätzlich erst an, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) den Grundfreibetrag übersteigt. Für 2026 liegt er bei 12.096 € (Grundtarif) bzw. 24.192 € (Splittingtarif). Unterhalb dieses Betrags ist die Einkommensteuer in der Regel 0 € – je nach individueller Situation.
Rentenfreibetrag: kein Pauschbetrag, sondern individuell
Häufige Verwechslung: Der Rentenfreibetrag ist kein fixer Betrag pro Person und wird nicht „jährlich angepasst“. Er wird aus der Rente im ersten vollen Bezugsjahr und dem Besteuerungsanteil Ihres Rentenjahrgangs berechnet – und bleibt dann als Euro-Betrag dauerhaft gleich.
Warum können Rentenerhöhungen später zu Steuer führen?
Weil der Rentenfreibetrag als Euro-Betrag fix bleibt. Erhöhungen der Rente erhöhen deshalb die steuerpflichtige Rente (vereinfacht: jede Erhöhung oberhalb des Freibetrags wirkt sich steuerlich aus). Deshalb werden viele Rentner nicht direkt im ersten Rentenjahr, sondern erst nach mehreren Anpassungen steuerpflichtig.
Welche Abzüge sind im Rechner enthalten?
Enthalten sind die Werbungskostenpauschale (102 €) sowie eine Schätzung Ihrer KV/PV-Beiträge als Prozentwert der aktuellen Rente. Weitere mögliche Abzüge (z.B. Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen) sind nicht automatisch eingerechnet.
Quellen & Stand (2026)
Wir orientieren uns an offiziellen Veröffentlichungen der deutschen Finanzverwaltung. Für Details (Sonderfälle, Rundungsregeln, individuelle Abzüge) ist eine Steuerberatung bzw. Ihr Steuerbescheid maßgeblich.