Kinderzuschlag Rechner

Kinderzuschlag (KiZ) Rechner 2026

Prüfen Sie Ihren möglichen Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ) 2026 – bis zu 297 pro Kind (zusätzlich zum Kindergeld von 255 pro Kind). Der Rechner liefert eine schnelle Orientierung und zeigt die Berechnungsschritte transparent.

Ihre Angaben

Kindergeld wird automatisch berücksichtigt.


Mindesteinkommen (Brutto): 900 € (Richtwert)

Hinweis: Die Familienkasse arbeitet mit bereinigtem Einkommen (Abzüge/Freibeträge). Dieser Rechner nutzt zur Orientierung Ihr Netto.

Inkl. Heizung und Nebenkosten.


Optionale Angaben (für genauere Orientierung)

Als Orientierung: Einkommen des Kindes (z. B. Unterhalt, Ausbildungsvergütung) kann den KiZ mindern.

Richtwert (Schonvermögen): 85.000,00 € für 2 Erwachsene + 2 Kind(er). Details können abweichen.

Teilweiser Anspruch

239,40 €

monatlich für 2 Kind(er)

Berechnung (vereinfachte Orientierung)

Max. KiZ

594,00 €

Eltern-Bedarf (Regelbedarf + Mietanteil)

1.412,00 €

Regelbedarf: 1.012,00 € · Mietanteil: 400,00 €

Überschuss (Netto − Eltern-Bedarf)

788,00 €

Reduktion (45% des Überschusses)

354,60 €

Anrechnung Kindeseinkommen / Unterhalt (Orientierung)

0,00 €

Je nach Konstellation wird Kindeseinkommen berücksichtigt. Dieser Rechner bildet das vereinfacht ab.

Hinweis: Die tatsächliche Entscheidung trifft die Familienkasse. Abzüge/Freibeträge (bereinigtes Einkommen), Vermögen sowie Besonderheiten (z. B. Unterhalt/Kindeseinkommen) können das Ergebnis verändern.

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So funktioniert der KiZ

Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt Familien, die ihren eigenen Lebensunterhalt grundsätzlich decken können, aber zusätzliche Hilfe für die Versorgung der Kinder benötigen. 2026 beträgt der KiZ maximal 297 € pro Kind und Monat. Der Anspruch wird mit steigendem Einkommen schrittweise reduziert (kein „harter“ Höchstbetrag wie früher).

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Berechnung

Der Rechner prüft zuerst die Mindesteinkommensgrenze (Richtwert: 900 € Brutto für Paare bzw. 600 € für Alleinerziehende). Anschließend schätzen wir den Bedarf der Eltern (Regelbedarf + anteilige Wohnkosten). Einkommen oberhalb dieses Eltern-Bedarfs reduziert den KiZ in dieser Orientierung um 45% pro Euro.

Begriffe

Mindesteinkommen

Paare müssen mindestens 900€, Alleinerziehende 600€ Brutto verdienen, um überhaupt anspruchsberechtigt zu sein.

Höchsteinkommen

Die feste Höchsteinkommensgrenze ist weggefallen. Stattdessen schmilzt der KiZ langsam ab, wenn Sie mehr verdienen. Er läuft aus, wenn das Einkommen so hoch ist, dass der KiZ rechnerisch auf 0 sinkt.

Kinderzuschlag Rechner 2026 (KiZ)

Berechnen Sie Ihren möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) 2026. Bis zu 297 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld (255 €). Mit Erklärung, Voraussetzungen, Antrags-Tipps und häufigen Fragen.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt, nicht verheiratet und lebt bei Ihnen.
  • Sie erhalten Kindergeld für das Kind.
  • Ihr Einkommen liegt mindestens bei ca. 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) Brutto (Richtwerte).
  • Vermögen und weitere Voraussetzungen (z. B. Wohnsituation) dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

So beantragen Sie KiZ (kurz & praktisch)

  1. Vorprüfung (z. B. online) und Unterlagen vorbereiten.
  2. Antrag bei der Familienkasse stellen (online oder schriftlich).
  3. Bescheid prüfen – bei Änderungen (Einkommen/Miete) zeitnah melden.

Quelle/Stand 2026: Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld & Kinderzuschlag 2026

Kindeseinkommen & Unterhalt: warum es den KiZ beeinflussen kann

Für die genaue Berechnung kann relevant sein, ob das Kind eigenes Einkommen hat (z. B. Unterhalt, Ausbildungsvergütung). Je nach Konstellation wird dieses Einkommen in der Bedarfsermittlung berücksichtigt und kann den Kinderzuschlag reduzieren.

Tipp: Wenn Ihr Ergebnis knapp ist, lohnt sich eine genaue Prüfung mit der offiziellen Vorabprüfung/Antragstellung.

Vermögen (Schonvermögen): grobe Orientierung

Beim Kinderzuschlag wird auch Vermögen geprüft. Es gibt Schonvermögen/Freibeträge, deren genaue Höhe von der Haushaltsgröße und Details abhängt. Dieser Rechner nutzt Richtwerte zur Orientierung – maßgeblich ist die Prüfung durch die Familienkasse.

Beispiele: 3 typische KiZ-Berechnungen (Orientierung)

Die folgenden Beispiele helfen, ein Gefühl für die Mechanik zu bekommen. Sie sind bewusst vereinfacht – der reale Bescheid kann abweichen (bereinigtes Einkommen, genaue Bedarfsermittlung, Sonderfälle).

Beispiel 1: Paar mit 2 Kindern (typischer Fall)

Status: Paar · Kinder: 2

Brutto: 3.200,00 € · Netto: 2.400,00 €

Warmmiete: 1.100,00 €

Kindeseinkommen: 0,00 € · Vermögen: 10.000,00 €

Ergebnis (KiZ, monatlich)

216,90 €

Ohne Kindeseinkommen, Vermögen deutlich unter Schonvermögen.

Beispiel 2: Alleinerziehend mit 1 Kind (niedrigeres Einkommen)

Status: Alleinerziehend · Kinder: 1

Brutto: 1.800,00 € · Netto: 1.500,00 €

Warmmiete: 700,00 €

Kindeseinkommen: 0,00 € · Vermögen: 0,00 €

Ergebnis (KiZ, monatlich)

32,85 €

Zeigt, wie stark Wohnkosten und Eltern-Bedarf das Ergebnis beeinflussen.

Beispiel 3: Paar mit 3 Kindern + Unterhalt (Kindeseinkommen)

Status: Paar · Kinder: 3

Brutto: 4.200,00 € · Netto: 3.100,00 €

Warmmiete: 1.400,00 €

Kindeseinkommen: 300,00 € · Vermögen: 20.000,00 €

Ergebnis (KiZ, monatlich)

0,00 €

Unterhalt/Kindeseinkommen kann den KiZ zusätzlich mindern.

Was tun, wenn KiZ = 0?

Wenn der Kinderzuschlag nach einer Orientierung auf 0 fällt, heißt das nicht automatisch, dass keine Unterstützung möglich ist. Häufig kommen je nach Situation Wohngeld oder Bürgergeld infrage.

Hinweis: Leistungen können sich gegenseitig beeinflussen. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen

Q:Wie lange wird der Kinderzuschlag gezahlt?

Er wird in der Regel für 6 Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Bei unveränderten Verhältnissen ist eine Verlängerung meist unproblematisch.

Q:Kann ich KiZ und Wohngeld gleichzeitig beziehen?

Ja! Kinderzuschlag und Wohngeld können kombiniert werden und schließen sich nicht aus. Beide Leistungen ergänzen sich und können zusammen beantragt werden.

Q:Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Der Kinderzuschlag beträgt 2026 maximal 297 € pro Kind und Monat. Die tatsächliche Höhe hängt u. a. vom Einkommen, den Wohnkosten und der Haushaltsgröße ab.

Q:Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Anspruch können Eltern haben, die ihren eigenen Bedarf grundsätzlich decken, aber Unterstützung für die Versorgung der Kinder benötigen. Es gibt Richtwerte zum Mindesteinkommen und weitere Voraussetzungen (z. B. Kind lebt im Haushalt, Kindergeldbezug, Vermögensprüfung).

Q:Muss ich Kinderzuschlag versteuern?

Nein, Kinderzuschlag ist steuerfrei. Er wird nicht auf andere Leistungen wie Kindergeld angerechnet und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Q:Was ist der Unterschied zwischen Kinderzuschlag und Kindergeld?

Kindergeld erhalten Eltern grundsätzlich unabhängig vom Einkommen (2026: 255 € pro Kind). Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen (2026: bis zu 297 € pro Kind).

Q:Kann ich Kinderzuschlag und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein, Kinderzuschlag und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus. Wenn Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, erhalten Sie stattdessen die Leistungen des Bürgergeldes, die auch die Bedarfe der Kinder umfassen.

Q:Warum weicht das Ergebnis vom Bescheid der Familienkasse ab?

Die Familienkasse berücksichtigt u. a. bereinigtes Einkommen (Abzüge/Freibeträge), Vermögen, Kindeseinkommen/Unterhalt und die genaue Bedarfsermittlung. Dieser Rechner nutzt eine vereinfachte Orientierung und kann daher abweichen.