Kinderzuschlag Rechner 2026 (KiZ)
Berechnen Sie Ihren möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) 2026. Bis zu 297 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld (255 €). Mit Erklärung, Voraussetzungen, Antrags-Tipps und häufigen Fragen.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt, nicht verheiratet und lebt bei Ihnen.
- Sie erhalten Kindergeld für das Kind.
- Ihr Einkommen liegt mindestens bei ca. 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) Brutto (Richtwerte).
- Vermögen und weitere Voraussetzungen (z. B. Wohnsituation) dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
So beantragen Sie KiZ (kurz & praktisch)
- Vorprüfung (z. B. online) und Unterlagen vorbereiten.
- Antrag bei der Familienkasse stellen (online oder schriftlich).
- Bescheid prüfen – bei Änderungen (Einkommen/Miete) zeitnah melden.
Quelle/Stand 2026: Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld & Kinderzuschlag 2026
Kindeseinkommen & Unterhalt: warum es den KiZ beeinflussen kann
Für die genaue Berechnung kann relevant sein, ob das Kind eigenes Einkommen hat (z. B. Unterhalt, Ausbildungsvergütung). Je nach Konstellation wird dieses Einkommen in der Bedarfsermittlung berücksichtigt und kann den Kinderzuschlag reduzieren.
Tipp: Wenn Ihr Ergebnis knapp ist, lohnt sich eine genaue Prüfung mit der offiziellen Vorabprüfung/Antragstellung.
Vermögen (Schonvermögen): grobe Orientierung
Beim Kinderzuschlag wird auch Vermögen geprüft. Es gibt Schonvermögen/Freibeträge, deren genaue Höhe von der Haushaltsgröße und Details abhängt. Dieser Rechner nutzt Richtwerte zur Orientierung – maßgeblich ist die Prüfung durch die Familienkasse.
Beispiele: 3 typische KiZ-Berechnungen (Orientierung)
Die folgenden Beispiele helfen, ein Gefühl für die Mechanik zu bekommen. Sie sind bewusst vereinfacht – der reale Bescheid kann abweichen (bereinigtes Einkommen, genaue Bedarfsermittlung, Sonderfälle).
Beispiel 1: Paar mit 2 Kindern (typischer Fall)
Status: Paar · Kinder: 2
Brutto: 3.200,00 € · Netto: 2.400,00 €
Warmmiete: 1.100,00 €
Kindeseinkommen: 0,00 € · Vermögen: 10.000,00 €
Ergebnis (KiZ, monatlich)
216,90 €
Ohne Kindeseinkommen, Vermögen deutlich unter Schonvermögen.
Beispiel 2: Alleinerziehend mit 1 Kind (niedrigeres Einkommen)
Status: Alleinerziehend · Kinder: 1
Brutto: 1.800,00 € · Netto: 1.500,00 €
Warmmiete: 700,00 €
Kindeseinkommen: 0,00 € · Vermögen: 0,00 €
Ergebnis (KiZ, monatlich)
32,85 €
Zeigt, wie stark Wohnkosten und Eltern-Bedarf das Ergebnis beeinflussen.
Beispiel 3: Paar mit 3 Kindern + Unterhalt (Kindeseinkommen)
Status: Paar · Kinder: 3
Brutto: 4.200,00 € · Netto: 3.100,00 €
Warmmiete: 1.400,00 €
Kindeseinkommen: 300,00 € · Vermögen: 20.000,00 €
Ergebnis (KiZ, monatlich)
0,00 €
Unterhalt/Kindeseinkommen kann den KiZ zusätzlich mindern.
Was tun, wenn KiZ = 0?
Wenn der Kinderzuschlag nach einer Orientierung auf 0 fällt, heißt das nicht automatisch, dass keine Unterstützung möglich ist. Häufig kommen je nach Situation Wohngeld oder Bürgergeld infrage.
- Wohngeldrechner – grobe Einschätzung für Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen.
- Bürgergeld-Rechner – wenn Einkommen/Vermögen den Bedarf nicht deckt.
Hinweis: Leistungen können sich gegenseitig beeinflussen. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Stelle.