Kinderzuschlag Rechner 2026 (KiZ)
Berechnen Sie Ihren möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) 2026. Bis zu 297 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld (259 €). Mit Erklärung, Voraussetzungen, Antrags-Tipps und häufigen Fragen.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt, nicht verheiratet und lebt bei Ihnen.
- Sie erhalten Kindergeld für das Kind.
- Ihr Einkommen liegt mindestens bei ca. 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) Brutto (Richtwerte).
- Vermögen und weitere Voraussetzungen (z. B. Wohnsituation) dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
So beantragen Sie KiZ (kurz & praktisch)
- Vorprüfung (z. B. online) und Unterlagen vorbereiten.
- Antrag bei der Familienkasse stellen (online oder schriftlich).
- Bescheid prüfen – bei Änderungen (Einkommen/Miete) zeitnah melden.
Quelle/Stand 2026: Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt 2026 (inkl. KiZ-Höchstbetrag)
Weitere Hilfen mit KiZ (Bildung & Teilhabe, Kita)
Mit Bezug von Kinderzuschlag kann Ihre Familie zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben (z. B. Zuschüsse für Schulbedarf oder Mittagsverpflegung). Je nach Kommune kann außerdem eine Befreiung von Kita-Gebühren möglich sein.
Mehr dazu: Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag – Anspruch, Höhe, Dauer
Kindeseinkommen & Unterhalt: warum es den KiZ beeinflussen kann
Für die genaue Berechnung kann relevant sein, ob das Kind eigenes Einkommen hat (z. B. Unterhalt, Ausbildungsvergütung). Je nach Konstellation wird dieses Einkommen in der Bedarfsermittlung berücksichtigt und kann den Kinderzuschlag reduzieren.
Tipp: Wenn Ihr Ergebnis knapp ist, lohnt sich eine genaue Prüfung mit der offiziellen Vorabprüfung/Antragstellung.
Vermögen (Schonvermögen): grobe Orientierung
Beim Kinderzuschlag wird auch Vermögen geprüft. Es gibt Schonvermögen/Freibeträge, deren genaue Höhe von der Haushaltsgröße und Details abhängt. Dieser Rechner nutzt Richtwerte zur Orientierung – maßgeblich ist die Prüfung durch die Familienkasse.
Beispiele: 3 KiZ-Berechnungen (BA-Merkblatt)
Die folgenden Beispiele stammen aus dem BA-Merkblatt (Stand 01/2026) und zeigen die Mechanik (45%-Anrechnung, Mietanteile, Kindeseinkommen).
Beispiel (BA): Paar + 3 Kinder, Miete 900 € → KiZ 736 €
Haushalt: Paar · Kinder: 3
Warmmiete: 900,00 €
Anrechenbares Elterneinkommen: 1.915,00 €
Kindeseinkommen: 0,00 € · Wohngeld: 500,00 €
Ergebnis (KiZ, monatlich)
736,00 €
BA Merkblatt KiZ2 (Stand 01/2026): 45%-Anrechnung der Elterneinkommens-Überschüsse (Erwerbseinkommen).
Beispiel (BA): Paar + 1 Kind, Miete 800 € → KiZ 106 €
Haushalt: Paar · Kinder: 1
Warmmiete: 800,00 €
Anrechenbares Elterneinkommen: 2.100,00 €
Kindeseinkommen: 0,00 € · Wohngeld: 0,00 €
Ergebnis (KiZ, monatlich)
106,00 €
BA Merkblatt KiZ2 (Stand 01/2026): Elternanteil Wohnkosten 83% bei 1 Kind.
Beispiel (BA): Kindeseinkommen 300 € → KiZ 162 € (1 Kind)
Haushalt: Alleinerziehend · Kinder: 1
Warmmiete: 0,00 €
Anrechenbares Elterneinkommen: 563,00 €
Kindeseinkommen: 300,00 € · Wohngeld: 0,00 €
Ergebnis (KiZ, monatlich)
162,00 €
BA Merkblatt KiZ2 (Stand 01/2026): Kindeseinkommen mindert den KiZ zu 45%.
Was tun, wenn KiZ = 0?
Wenn der Kinderzuschlag nach einer Orientierung auf 0 fällt, heißt das nicht automatisch, dass keine Unterstützung möglich ist. Häufig kommen je nach Situation Wohngeld oder Bürgergeld infrage.
- Wohngeldrechner – grobe Einschätzung für Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen.
- Bürgergeld-Rechner – wenn Einkommen/Vermögen den Bedarf nicht deckt.
Hinweis: Leistungen können sich gegenseitig beeinflussen. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Stelle.