Kinderzuschlag Rechner

Kinderzuschlag (KiZ) Rechner 2026

Prüfen Sie Ihren möglichen Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ) 2026 – bis zu 297 pro Kind (zusätzlich zum Kindergeld von 259 pro Kind). Der Rechner orientiert sich an den offiziellen Regeln der Familienkasse und zeigt die Berechnungsschritte transparent.

Ihre Angaben

Schnell ausfüllen (geprüfte BA-Beispiele)

Diese Presets sind gegen BA-Beispiele getestet. Für Ihren Fall tragen Sie anschließend Ihre echten Werte ein.

Zählen Sie nur Kinder, für die Sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) erhalten. Für eine präzise Bedarfsermittlung nutzt die Familienkasse SGB-II-Regelbedarfe nach Altersstufen.

Gesamt: 2 Kind(er). Ergebnis zeigt nur den KiZ (zusätzlich zum Kindergeld).


Mindesteinkommen (Brutto): 900 € (Richtwert)

„Anrechenbar“ entspricht dem Einkommen nach Abzügen/Freibeträgen (SGB II), wie es in der KiZ-Berechnung der Familienkasse verwendet wird.

Wie finde ich „anrechenbares Einkommen“? (Kurz-Anleitung)

Für den Bescheid nutzt die Familienkasse das zu berücksichtigende Einkommen nach SGB II (also nach Abzügen/Freibeträgen). Typische Abzüge sind u. a. Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten sowie der Erwerbstätigenfreibetrag.

  • Wenn Sie es genau wissen möchten: nutzen Sie den offiziellen KiZ-Lotsen oder den Online-Antrag (mit Nachweisen).
  • Wenn Sie Unterhalt/Unterhaltsvorschuss/Bafög fürs Kind haben: geben Sie Kindeseinkommen möglichst pro Kind an (genauer).

Quellen: BA Merkblatt Kinderzuschlag (Stand 01/2026) · KiZ-Lotse · KiZ online beantragen

Interne Tools: Brutto-Netto-Rechner · Bürgergeld-Rechner

Inkl. Heizung und Nebenkosten.

Wohngeld kann relevant sein, ob der Bedarf der ganzen Familie gedeckt wird.


Optionale Angaben (optional)

Wenn kein Kind eigenes Einkommen hat, lassen Sie dieses Feld aus – dann wird hier nichts angerechnet.

Richtwert (Schonvermögen): 85.000,00 € für 2 Erwachsene + 2 Kind(er). Details können abweichen.

Teilweiser Anspruch

315,00 €

monatlich für 2 Kind(er)

Berechnung (nach BA-Merkblatt, transparent)

Max. KiZ

594,00 €

Eltern-Bedarf

1.580,00 €

Regelbedarf: 1.012,00 € · Mietanteil: 568,00 € (71%)

Einkommen Eltern (anrechenbar)

2.200,00 €

Erwerb: 2.200,00 € · Sonstiges: 0,00 €

Reduktion durch Elterneinkommen

279,00 €

Erwerbseinkommen oberhalb Elternbedarf wird zu 45% angerechnet.

Anrechnung Kindeseinkommen / Unterhalt

0,00 €

Kindeseinkommen mindert den KiZ zu 45% (nach anrechenbarem Kindeseinkommen).

Bedarf der Familie vs. Mittel

Bedarf: 2.592,00 € · Mittel inkl. KiZ: 3.033,00 €

Bedarf gedeckt.

Hinweis: Maßgeblich ist der Bescheid der Familienkasse. Wenn Sie im Modus „Netto“ rechnen, kann das Ergebnis durch Abzüge/Freibeträge deutlich abweichen.

Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät (lokale Verarbeitung).

Haftungsausschluss: Alle Berechnungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und zur Veranschaulichung. Die Ergebnisse stellen keine professionelle Beratung dar (insbesondere keine rechtliche, steuerliche, finanzielle, medizinische oder sonstige Beratung). Trotz sorgfältiger Programmierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse. Bei Angelegenheiten, die professionelle Beratung erfordern, empfehlen wir die Konsultation eines geeigneten Fachmanns (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Arzt).

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So funktioniert der KiZ

Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt Familien, die ihren eigenen Lebensunterhalt grundsätzlich decken können, aber zusätzliche Hilfe für die Versorgung der Kinder benötigen. 2026 beträgt der KiZ maximal 297 € pro Kind und Monat. Der Anspruch wird individuell berechnet und mit steigendem (anrechenbarem) Einkommen reduziert.
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Berechnung

Der Rechner prüft zuerst die Mindesteinkommensgrenze (900 € Brutto für Paare bzw. 600 € für Alleinerziehende). Danach wird der Bedarf nach SGB II ermittelt (Regelbedarfe + Wohnkosten; Elternanteil an der Miete nach BA-Tabellen). Einkommen der Eltern oberhalb des Elternbedarfs reduziert den KiZ (bei Erwerbseinkommen typischerweise zu 45%). Kindeseinkommen mindert den KiZ ebenfalls zu 45%.

Begriffe

Mindesteinkommen

Paare müssen mindestens 900 € und Alleinerziehende 600 € Brutto verdienen, um grundsätzlich anspruchsberechtigt zu sein.

Höchsteinkommen

Die feste Höchsteinkommensgrenze ist weggefallen. Stattdessen schmilzt der KiZ langsam ab, wenn Sie mehr verdienen. Er läuft aus, wenn das Einkommen so hoch ist, dass der KiZ rechnerisch auf 0 sinkt.

Kinderzuschlag Rechner 2026 (KiZ)

Berechnen Sie Ihren möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) 2026. Bis zu 297 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld (259 €). Mit Erklärung, Voraussetzungen, Antrags-Tipps und häufigen Fragen.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt, nicht verheiratet und lebt bei Ihnen.
  • Sie erhalten Kindergeld für das Kind.
  • Ihr Einkommen liegt mindestens bei ca. 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) Brutto (Richtwerte).
  • Vermögen und weitere Voraussetzungen (z. B. Wohnsituation) dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

So beantragen Sie KiZ (kurz & praktisch)

  1. Vorprüfung (z. B. online) und Unterlagen vorbereiten.
  2. Antrag bei der Familienkasse stellen (online oder schriftlich).
  3. Bescheid prüfen – bei Änderungen (Einkommen/Miete) zeitnah melden.

Quelle/Stand 2026: Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt 2026 (inkl. KiZ-Höchstbetrag)

Weitere Hilfen mit KiZ (Bildung & Teilhabe, Kita)

Mit Bezug von Kinderzuschlag kann Ihre Familie zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben (z. B. Zuschüsse für Schulbedarf oder Mittagsverpflegung). Je nach Kommune kann außerdem eine Befreiung von Kita-Gebühren möglich sein.

Mehr dazu: Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag – Anspruch, Höhe, Dauer

Kindeseinkommen & Unterhalt: warum es den KiZ beeinflussen kann

Für die genaue Berechnung kann relevant sein, ob das Kind eigenes Einkommen hat (z. B. Unterhalt, Ausbildungsvergütung). Je nach Konstellation wird dieses Einkommen in der Bedarfsermittlung berücksichtigt und kann den Kinderzuschlag reduzieren.

Tipp: Wenn Ihr Ergebnis knapp ist, lohnt sich eine genaue Prüfung mit der offiziellen Vorabprüfung/Antragstellung.

Vermögen (Schonvermögen): grobe Orientierung

Beim Kinderzuschlag wird auch Vermögen geprüft. Es gibt Schonvermögen/Freibeträge, deren genaue Höhe von der Haushaltsgröße und Details abhängt. Dieser Rechner nutzt Richtwerte zur Orientierung – maßgeblich ist die Prüfung durch die Familienkasse.

Beispiele: 3 KiZ-Berechnungen (BA-Merkblatt)

Die folgenden Beispiele stammen aus dem BA-Merkblatt (Stand 01/2026) und zeigen die Mechanik (45%-Anrechnung, Mietanteile, Kindeseinkommen).

Beispiel (BA): Paar + 3 Kinder, Miete 900 € → KiZ 736 €

Haushalt: Paar · Kinder: 3

Warmmiete: 900,00 €

Anrechenbares Elterneinkommen: 1.915,00 €

Kindeseinkommen: 0,00 € · Wohngeld: 500,00 €

Ergebnis (KiZ, monatlich)

736,00 €

BA Merkblatt KiZ2 (Stand 01/2026): 45%-Anrechnung der Elterneinkommens-Überschüsse (Erwerbseinkommen).

Beispiel (BA): Paar + 1 Kind, Miete 800 € → KiZ 106 €

Haushalt: Paar · Kinder: 1

Warmmiete: 800,00 €

Anrechenbares Elterneinkommen: 2.100,00 €

Kindeseinkommen: 0,00 € · Wohngeld: 0,00 €

Ergebnis (KiZ, monatlich)

106,00 €

BA Merkblatt KiZ2 (Stand 01/2026): Elternanteil Wohnkosten 83% bei 1 Kind.

Beispiel (BA): Kindeseinkommen 300 € → KiZ 162 € (1 Kind)

Haushalt: Alleinerziehend · Kinder: 1

Warmmiete: 0,00 €

Anrechenbares Elterneinkommen: 563,00 €

Kindeseinkommen: 300,00 € · Wohngeld: 0,00 €

Ergebnis (KiZ, monatlich)

162,00 €

BA Merkblatt KiZ2 (Stand 01/2026): Kindeseinkommen mindert den KiZ zu 45%.

Was tun, wenn KiZ = 0?

Wenn der Kinderzuschlag nach einer Orientierung auf 0 fällt, heißt das nicht automatisch, dass keine Unterstützung möglich ist. Häufig kommen je nach Situation Wohngeld oder Bürgergeld infrage.

Hinweis: Leistungen können sich gegenseitig beeinflussen. Maßgeblich ist der Bescheid der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen

Q:Wird Kindergeld bei der Mindesteinkommensgrenze (600/900 €) mitgezählt?

Nein. Für die Mindesteinkommensgrenze zählt das Bruttoeinkommen der Eltern (z. B. aus Erwerbstätigkeit, Krankengeld, Arbeitslosengeld). Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag werden dabei nicht mitgerechnet.

Q:Wie lange wird der Kinderzuschlag gezahlt?

Er wird in der Regel für 6 Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Bei unveränderten Verhältnissen ist eine Verlängerung meist unproblematisch.

Q:Kann ich KiZ und Wohngeld gleichzeitig beziehen?

Ja! Kinderzuschlag und Wohngeld können kombiniert werden und schließen sich nicht aus. Beide Leistungen ergänzen sich und können zusammen beantragt werden.

Q:Was bedeutet „erweiterter Zugang“ beim Kinderzuschlag?

Wenn Sie keine SGB-II-Leistungen (Bürgergeld) beziehen/beantragt haben, kann KiZ in bestimmten Fällen auch dann möglich sein, wenn mit Einkommen + Kindergeld + KiZ + ggf. Wohngeld bis zu 100 € zum gesamten Familienbedarf fehlen. Ob das im Einzelfall greift, entscheidet die Familienkasse.

Q:Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Der Kinderzuschlag beträgt 2026 maximal 297 € pro Kind und Monat. Die tatsächliche Höhe hängt u. a. vom (anrechenbaren) Einkommen, den Wohnkosten und der Haushaltsgröße ab.

Q:Wie werden Wohnkosten (Warmmiete) beim KiZ berücksichtigt?

Für die Bedarfsermittlung werden die Wohnkosten der Familie berücksichtigt. Beim Elternbedarf wird davon ein Elternanteil angesetzt (abhängig davon, ob Sie alleinerziehend sind oder als Paar leben und wie viele Kinder im Haushalt sind).

Q:Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Anspruch können Eltern haben, die ihren eigenen Bedarf grundsätzlich decken, aber Unterstützung für die Versorgung der Kinder benötigen. Es gibt Richtwerte zum Mindesteinkommen und weitere Voraussetzungen (z. B. Kind lebt im Haushalt, Kindergeldbezug, Vermögensprüfung).

Q:Muss ich Kinderzuschlag versteuern?

Nein, Kinderzuschlag ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Ob und wie er bei anderen Leistungen berücksichtigt wird, hängt von der jeweiligen Leistung ab (KiZ kann z. B. beim Bürgergeld als Einkommen zählen).

Q:Wie wirkt sich Einkommen des Kindes (Unterhalt, Ausbildungsvergütung) auf den KiZ aus?

Anrechenbares Einkommen eines Kindes mindert in der Regel den Kinderzuschlag dieses Kindes (typisch zu 45%). Wenn mehrere Kinder im Haushalt leben, wird das Einkommen eines Kindes nicht auf die Geschwister verteilt.

Q:Was ist „erhebliches Vermögen“ beim Kinderzuschlag?

Vermögen wird nur geprüft, wenn es erheblich ist. Als Richtwert gilt: 40.000 € für die antragstellende Person plus 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Liegt verwertbares Vermögen darüber, kann es den KiZ mindern oder den Anspruch entfallen lassen (Details im Merkblatt der Familienkasse).

Q:Was ist der Unterschied zwischen Kinderzuschlag und Kindergeld?

Kindergeld erhalten Eltern grundsätzlich unabhängig vom Einkommen (2026: 259 € pro Kind). Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen (2026: bis zu 297 € pro Kind).

Q:Wird Kinderzuschlag rückwirkend gezahlt?

In der Regel nicht: Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend ausgezahlt. Stellen Sie den Antrag daher möglichst frühzeitig, wenn ein Anspruch besteht.

Q:Welches Einkommen ist für KiZ relevant?

Für den Antrag wird häufig das Einkommen der letzten 6 Monate vor der Antragstellung betrachtet. Maßgeblich sind die Regeln der Familienkasse (bereinigtes Einkommen, Nachweise).

Q:Kann ich Kinderzuschlag und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein, Kinderzuschlag und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus. Wenn Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, erhalten Sie stattdessen die Leistungen des Bürgergeldes, die auch die Bedarfe der Kinder umfassen.

Q:Warum weicht das Ergebnis vom Bescheid der Familienkasse ab?

Die Familienkasse berücksichtigt u. a. anrechenbares Einkommen (nach Abzügen/Freibeträgen), Vermögen, Kindeseinkommen/Unterhalt und die genaue Bedarfsermittlung. Wenn Sie hier im Modus „Netto“ rechnen, kann das Ergebnis abweichen – für maximale Genauigkeit nutzen Sie „Exakt (anrechenbar)“.