Elterngeldrechner

Elterngeldrechner 2026

Schätzen Sie Ihr Basiselterngeld 2026 – inklusive Ersatzrate, Mindest-/Höchstbetrag, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. Optional prüfen Sie die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) anhand Ihrer Angaben.

Ihre Situation

Wichtig für die Einkommensgrenze (zvE).

Wenn leer, wird die Einkommensgrenze nicht geprüft.

Schätzwert. Offiziell wird mit dem „Elterngeld-Netto“ gerechnet.

Wird zur Schätzung des Einkommensverlusts genutzt.

h

Richtwert: bis 32 Stunden pro Woche möglich.

Typische Voraussetzungen: ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt.

Basiselterngeld pro Monat (Schätzung)

0,00 €

Ersatzrate: 0.0%Einkommensverlust: 0,00 €

Aufschlüsselung

Basisbetrag (ohne Zuschläge)0,00 €
Geschwisterbonus0,00 €
Mehrlingszuschlag0,00 €
Summe pro Monat0,00 €
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Wie funktioniert es?

Geben Sie Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt an und optional Ihr erwartetes Einkommen während des Bezugs (z. B. Teilzeit). Wir schätzen den Einkommensverlust, wenden die Ersatzrate an, begrenzen auf Mindest- und Höchstbetrag und addieren ggf. Geschwisterbonus bzw. Mehrlingszuschlag. Optional prüfen wir die Einkommensgrenze anhand Ihres zu versteuernden Einkommens (zvE).

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Methodik

Stand 2026: Wir berechnen eine praxisnahe Schätzung des Basiselterngeldes auf Basis des angegebenen Netto-Einkommens und eines möglichen Einkommens während des Bezugs. Mindestbetrag: 300€, Höchstbetrag: 1.800€. Für Einkommen unter 1.000€ steigt die Ersatzrate schrittweise; zwischen 1.200€ und 1.240€ sinkt sie schrittweise von 67% auf 65%. Hinweis: Offizielle Stellen rechnen mit dem „Elterngeld-Netto“ und berücksichtigen weitere Faktoren (z. B. Bemessungszeitraum, Mutterschaftsleistungen).

Begriffe

Ersatzrate

Der Prozentsatz Ihres bisherigen Einkommens, den Sie als Elterngeld erhalten. Er liegt je nach Einkommen zwischen 65% und 100%.

Geschwisterbonus

Zuschlag von 10% auf das zustehende Elterngeld (mindestens 75€), wenn weitere kleine Kinder im Haushalt leben (z. B. ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren).

Mehrlingszuschlag

Bei Zwillingen oder Mehrlingen erhalten Sie für jedes weitere Neugeborene einen Zuschlag von 300€ monatlich.

zvE (zu versteuerndes Einkommen)

Steuerlicher Wert aus Ihrem Einkommensteuerbescheid. Ab bestimmten Grenzen besteht kein Anspruch auf Elterngeld (abhängig vom Geburtsdatum).

Haftungsausschluss: Alle Berechnungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Programmierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse.

Elterngeldrechner 2026 - Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Berechnen Sie Ihr Basiselterngeld 2026 als Schätzung – inklusive Ersatzrate, Mindest-/Höchstbetrag, Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag sowie optionaler Prüfung der Einkommensgrenze (zvE).

Kurz erklärt (in 30 Sekunden)

  • Basiselterngeld ersetzt einen Teil Ihres weggefallenen Einkommens nach der Geburt.
  • Die Ersatzrate liegt typischerweise zwischen 65% und 67% (bei niedrigen Einkommen bis 100%).
  • Es gelten Mindestsatz (300€) und Höchstsatz (1.800€).
  • Zuschläge: Geschwisterbonus (+10%, mind. 75€) und Mehrlingszuschlag (+300€ pro weiterem Kind).

Wie lange bekomme ich Basiselterngeld?

Basiselterngeld wird in der Regel für bis zu 12 Monate pro Elternteil gezahlt. Insgesamt sind es meist bis zu 14 Monate, wenn beide Elternteile sich an der Betreuung beteiligen (Partnermonate).

Was ist der Mindest- und Höchstbetrag?

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro (auch für nicht Erwerbstätige) und maximal 1.800 Euro monatlich.

Rechenbeispiel (Schätzung)

Angenommen, Ihr Netto vor der Geburt liegt bei 2.500€ und während des Bezugs arbeiten Sie nicht (0€). Dann beträgt der Einkommensverlust 2.500€ und die Ersatzrate typischerweise 65%.

Schätzung: 2.500€ × 65% = 1.625€ Basiselterngeld (innerhalb der Grenzen 300–1.800€). Bei Geschwisterbonus kämen mindestens 75€ bzw. 10% dazu.

Hinweis: Offiziell wird mit dem „Elterngeld-Netto“ gearbeitet und es können weitere Faktoren wirken (z. B. Bemessungszeitraum, Mutterschaftsleistungen).

Einkommensgrenze (zvE) – was hat sich 2026 geändert?

Für Geburten ab dem 1. April 2026 gilt eine abgesenkte Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen). Für Geburten ab dem 1. April 2024 lag die Grenze höher. Dieser Rechner kann die Grenze optional prüfen, wenn Sie Ihr zvE angeben.

Quelle (FAQ der Bundesregierung): Neue Regelungen beim Elterngeld

Stand: 2026. Bitte prüfen Sie im Einzelfall die aktuellen Vorgaben (BEEG, Elterngeldstelle/BMFSFJ).

Häufig gestellte Fragen

Q:Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Basiselterngeld wird in der Regel insgesamt bis zu 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile sich an der Betreuung beteiligen. Die genaue Aufteilung hängt von Ihrer Planung und den Voraussetzungen ab.

Q:Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Basiselterngeld liegt in der Regel zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat. Die Höhe hängt vom Einkommen vor der Geburt und – falls Sie während des Bezugs arbeiten – vom Einkommen während des Bezugs ab.

Q:Was ist der Geschwisterbonus?

Wenn Sie bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren haben, erhalten Sie einen Geschwisterbonus von 10% des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro zusätzlich.

Q:Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Ja, Sie können bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten und trotzdem Elterngeld erhalten. Das Elterngeld wird dann um das Einkommen gekürzt. Bei mehr als 32 Stunden entfällt der Anspruch.

Q:Was ist der Unterschied zwischen Basis- und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. ElterngeldPlus ist die Hälfte des Basiselterngeldes, wird aber doppelt so lange (maximal 28 Monate) gezahlt. Ideal für Eltern, die länger in Teilzeit arbeiten möchten.

Q:Muss ich Elterngeld versteuern?

Nein, Elterngeld ist steuerfrei, aber progressionswirksam. Das bedeutet, es erhöht zwar nicht direkt die Steuer, kann aber Ihren Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen.

Q:Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

Elterngeld sollte spätestens 3 Monate nach der Geburt beantragt werden. Rückwirkend wird es nur für maximal 3 Monate gezahlt. Anträge können auch vor der Geburt gestellt werden.